Manfred Irmler ist Vermögensberater aus Mengen. © privat
  • Von Redaktion
  • 20.04.2016 um 16:35
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:45 Min

Vor einiger Zeit haben wir einen Beitrag zum Thema „Die besten Wohngebäudeversicherungen“ veröffentlicht, der auf einer Analyse von Franke und Bornberg beruhte. Vermögensberater Manfred Irmler stört sich an dem Ergebnis. In seinem Kommentar erklärt er, warum sich Makler nicht auf Ratings alleine verlassen sollten.

Sollte nicht genau dieser Punkt für einen haftenden Makler aber höchst interessant sein und damit deutlich herausgestellt werden? Von Franke und Bornberg heißt es weiter:

„…die Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften …..ist nicht Bestandteil unseres Ratings, da die Regelung für den einzelnen Versicherungsnehmer zwar positiv, für das Kollektiv der Versicherten jedoch potentiell schädlich sein kann. Die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften stellt nach unserer Auffassung keinen unvertretbaren Aufwand für den Versicherungsnehmer dar.“

Zur Klarstellung: „Der Einzelne“ ist unser Kunde, und nur diesem sind wir als Makler verpflichtet. Und wenn eine Regelung für diesen „Einzelnen“ von unschätzbarem Wert sein kann, dann hat der Makler die Pflicht und der Kunde ein Recht darauf.

Keine inhaltliche Bewertung

Franke und Bornberg berücksichtigt also beim Rating nur, ob der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit versichert ist. Inhaltlich wird der Punkt nicht bewertet. Wichtig für uns als Makler wäre es, wenn die Rating-Agenturen auch die Wichtigkeit und den Inhalt der Leistungsbausteine bewertet. Es macht schon einen Unterschied, ob der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert gilt, oder ob beispielsweise ein Sublimit von 10.000 Euro gilt.

Es geht nicht darum, ob Dinge von einem Versicherungsnehmer „verlangt“ werden können, sondern es geht darum, dass unwillentlich eintretende Schäden ersatzpflichtig sind – insbesondere dann, wenn sie auch existenzbedrohend sind. Man muss sich nur die Frage stellen wie die Regulierung eines Leitungswasserschadens erfolgt, wenn die Schadenursache auf Abwesenheit und Frostbruch zurückzuführen ist.

Es kann nur jedem Makler dringend empfohlen werden, sich nicht auf Vergleichsprogramme und Ratings alleine zu verlassen, sondern sich selbst mit den Bedingungen auseinanderzusetzen. Das Ergebnis eines Ratings führt eben häufig nicht zum besten Versicherungsprodukt, sondern spiegelt nur die Gewichtung der Rating-Firma wider, wobei die Bewertungsregeln meist nicht bekannt sind.  Die vermeintliche Vermeidung von Haftungsrisiken wird damit jedenfalls nicht geschaffen.

Über den Autoren

Manfred Irmler ist geprüfter Anlage- und Vermögensberater sowie Geschäftsführer der Finanz- und Vermögensberatung Finex aus Mengen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort