Eine Solaranlage auf dem Dach eines Wohnhauses: Nicht immer reicht eine Wohngebäudeabsicherung als Schutz aus. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 17.10.2017 um 15:54
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Immer mehr Hausbesitzer nutzen die umweltfreundliche Energiequelle auf dem eigenen Dach. Doch meist sind Schäden an einer Photovoltaikanlage nicht von einer klassischen Wohngebäudeversicherung gedeckt. Dazu bedarf es einer Zusatzvereinbarung – alternativ können Eigenheimbesitzer auch eine eigenständige Spezialversicherung für die kostbaren Kollektoren abschließen.

„Zwei Drittel der häufigsten Schäden einer Photovoltaikanlage werden von einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht beglichen“, sagt Hardy Narjes, Geschäftsführer der S.E.E., Service-Dienstleister für Solarteure und Betreiber von Photovoltaikanlagen, gegenüber dem Fachportal pv magazine.

Viele Gebäudeversicherungen versuchten zwar, die speziellen Anforderungen einer PV-Anlage per Zusatzvereinbarung aufzugreifen, heißt es in dem Bericht. Spezialisierte Versicherungsangebote für PV-Anlagen gingen hingegen weit über derartige „Kompromisslösungen“ hinaus.

So böten entsprechende Spezialpolicen etwa die Abdeckung weiterer Komponenten, „wie Speicher oder Wechselrichter, Glasbruch, Ertragsausfall, Garantieschäden oder durch Dritte verursachte Schäden“, berichtet das Fachportal.

Zudem würden spezialisierte Anbieter auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließen, wie etwa die versäumte Wartung der Anlage, und sich im Schadenfall direkt um die Behebung kümmern.

Zudem seien diese Policen aufgrund ihrer Unabhängigkeit von direkten Einflüssen auf Gebäudeversicherungen oft sogar günstiger als eine Absicherung über die klassische Wohngebäudeversicherung. Ein genauer Blick lohne sich für jeden Anlagenbetreiber, lautet das Fazit des Berichts.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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