Klempner in der Küche © picture alliance / °ts/Shotshop | °ts
  • Von Andreas Harms
  • 29.01.2024 um 11:43
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Wenn ein Versicherer ein Unternehmen beauftragt, um Schäden zu beseitigen, muss er nicht dafür zahlen, wenn dieses Unternehmen schlecht arbeitet. Das geht aus einem Urteil aus Nürnberg hervor.

Wenn eine Firma einen Wasserschaden beheben soll, dabei aber weitere Schäden anrichtet, haftet dafür nicht der Versicherer. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Urteil (Aktenzeichen 8 U 3825/21), über das der Infodienst Recht und Steuern der LBS jetzt berichtet.

Demnach kam es in der Küche des Versicherten zu einem Leitungswasserschaden. Der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren kaputt. Die Versicherung erkannte den Schaden an und beauftragte eine Fachfirma mit den entsprechenden Arbeiten. Anschließend zahlte sie insgesamt rund 7.500 Euro.

Doch damit war der Geschädigte nicht zufrieden. Er bemängelte, die beauftragte Firma habe schlecht gearbeitet und weitere Schäden verursacht. Deswegen müsse der Versicherer nun weitere rund 32.000 Euro nachschießen.

Diese Argumente überzeugten schon das Landgericht Nürnberg-Fürth nicht. Die gegen dessen Urteil gerichtete Berufung des Versicherten wies anschließend das Oberlandesgericht Nürnberg zurück.

Die Gründe: Zunächst hatte der Kläger die weiteren Schäden nicht ausreichend belegt und dargelegt. Darüber hinaus sei der Versicherer nicht für die Schäden durch eine Sanierungsfirma verantwortlich. Er habe die Firma nur ausgewählt und dabei „nicht schuldhaft gehandelt“, wie es im Urteilstext heißt. Deshalb könne man dem Versicherer keine Pflichtverletzung vorwerfen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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