Mit der Basis-Rente können nicht nur Selbstständige, sondern auch Angestellte für das Alter vorsorgen. © Pixabay
  • Von Sabine Groth
  • 18.03.2021 um 12:15
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Für Selbstständige ist die Basis-Rente ein wichtiges Instrument der Altersvorsorge. Aber auch Arbeitnehmer können die Förderung nutzen und ihre gesetzliche Rente aufstocken.

2005 erfolgte ein tiefer Eingriff ins deutsche Rentensystem: Es begann die schrittweise Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung. Ab 2025 sind die Beiträge zu 100 Prozent steuerlich abzugsfähig, die volle Besteuerung der Leistung ist ab Renteneintritt im Jahr 2040 erreicht. Im gleichen Atemzug hat der Gesetzgeber damals eine private, staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit geschaffen, die steuerlich den gleichen Regeln wie die gesetzliche Rente unterliegt und ebenfalls als Leibrente ausgezahlt wird. Die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente, wurde als Vorsorgeangebot für Selbstständige und Freiberufler propagiert, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersversorgung haben.

Dass Basis-Renten allerdings nicht nur für diese Zielgruppe, sondern für alle zugänglich sind, ist dabei ein wenig untergegangen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Raisin (Weltsparen) im vergangenen Jahr hat ergeben, dass nur 25 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung meint, dass sich die Rürup-Rente nicht nur für Selbstständige eignet. Dazu muss noch gesagt werden, dass 42 Prozent diese Vorsorgeform überhaupt nicht kennen. Dabei könnte sie für so manche Angestellte durchaus einen Blick wert sein, selbst für die, die bereits riestern.

Hohe geförderte Beiträge

Im Vergleich zur Riester-Rente sind deutlich mehr Freiheiten in der Kapitalanlage möglich, da keine Bruttobeitragsgarantien erfüllt werden müssen. Zudem werden über Rürup werden deutlich höhere Beiträge gefördert. So können in diesem Jahr bis zu 25.787 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierunter fallen für Angestellte allerdings ebenfalls die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rente. Aber selbst sehr guten Verdienern, die den maximalen Rentenbeitrag zahlen, bleibt ein Spielraum von rund 10.000 Euro für die Basis-Rente. Analog zur gesetzlichen Rente berücksichtigt der Fiskus 2021 die Basis-Renten-Beiträge zu 92 Prozent. Von 10.000 Euro Beitrag wären also 9.200 Euro steuerlich abzugsfähig. Wer spät dran ist mit der Vorsorge, kann so auch kurz vor knapp mit staatlicher Unterstützung noch einiges für die Rentenaufstockung tun.

Da die staatliche Förderung bei der Basis-Rente rein über den Steuerabzug läuft, ist das Produkt nicht für alle Angestellte sinnvoll. Grundsätzlich gilt: Je höher der private Steuersatz, desto höher die Steuerersparnis. Es muss jedoch nicht zwingend die Spitze beim Grenzsteuersatz erreicht sein. So zählt beispielsweise Joachim Haid, Geschäftsführer von Softfin und Vorsorge-Experte, nicht nur Besserverdiener zur Zielgruppe. Denn letztlich ist die Rürup-Rente ein Instrument, um das sinkende Rentenniveau abzufangen.

 

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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