Landgericht Düsseldorf © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 10.03.2017 um 11:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Kunden des Rechtsschutzversicherers Arag haben vor Gericht erstritten, dass ihnen der Versicherer Rechtsschutz gewähren muss, wenn sie den Autobauer Volkswagen oder Vertragshändlern wegen des Abgasskandals auf Schadensersatz verklagen wollen. Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag den Klägern in mehreren Fällen recht gegeben.

Der Rechtsschutzversicherer Arag (Arag SE) ist am Donnerstag vom Landgericht Düsseldorf in mehreren Fällen dazu verurteilt worden, seinen Kunden Deckungszusagen im VW-Abgasskandal zu erteilen (Aktenzeichen: 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen.

Die Mitteilung der Deckungsverweigerung habe irreführende Informationen enthalten und nicht deutlich genug auf die Möglichkeit eines Gutachterverfahrens hingewiesen, so das Gericht. Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten.

Die Arag SE vertrat die Ansicht, dass es für Geschädigte keine hinreichenden Erfolgsaussichten im VW-Skandal gebe, wenn diese von Volkswagen oder einem Händler einen Neuwagen verlangten. Dementsprechend verweigerte die Arag diesen Kunden eine Deckungszusage.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort