Ein Hinweisschild mit Bundesadler am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg). © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 21.02.2017 um 16:01
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Es ist eine herbe Schlappe für Bausparer, zugleich dürfen die Verantwortlichen der Bausparkassen erleichtert aufatmen: Die Kündigungen lukrativer Altverträge seitens der Bausparkassen sind rechtmäßig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Details, die sich aus der BGH-Entscheidung ergeben, könne die Wüstenrot Bausparkasse erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung nennen, heißt es weiter.

Für die gesamte Branche dürfte das Urteil ein Segen sein. So erklärte Hans-Peter Burghof, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim, vor der BGH-Entscheidung, dass die ganze Bausparkassen-Branche „eine schwere Grippe“ bekäme, sollte der Bundesgerichtshof gegen die Unternehmen entscheiden.

Insofern betätigten sich die Richter heute als Ärzte, indem sie die „Grippewelle“ für die Bausparkassen, die wie die Versicherer seit geraumer Zeit an den Auswirkungen der Niedrigzinsphase laborieren, abgewendet haben.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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