Betriebliche Altersvorsorge: Ob Frisör, Handwerker oder Sachbearbeiter - das Thema bAV sollte zum Leistungsspektrum eines Maklers gehören. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 02.03.2015 um 16:55
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Das LVRG gibt es vor, die Versicherer setzen es aktuell um: Die Abschlussprovisionen schrumpfen. Bauen die Einkünfte eines Maklers zum großen Teil auf diese Vergütungsform auf, dann könnte er ein Kandidat für das Maklersterben sein, das aktuell viele vorhersagen. Was Makler jetzt tun können.

Wollen Makler mit den derzeit schrumpfenden Provisionen nicht untergehen, sollten sie ihr Geschäfts- und Vergütungsmodell überdenken. Das bedeutet: Sie müssen sich breiter aufstellen, denn die spartenorientierte Beratung habe ausgedient, heißt es in einem Bericht des Portals Cash Online.

Zu einem guten Geschäftsmix gehörten neben der betrieblichen Altersvorsorge und Krankenversicherung auch die Biometrie und das Sachgeschäft. Nur Leben allein gehe nicht mehr. Auch könnten Netto-Modelle mit Vermittlungsvergütungsvereinbarungen sowie die Honorarberatung eine Chance sein.

Zudem, so der Bericht weiter, könnten Makler die Vermittlung von Kapitalanlagen nach Paragraf 34f Gewerbeordnung in ihr Leistungsangebot aufnehmen. An den Stellen, wo ihnen selbst die Beratungskompetenz fehle, würden sich zudem Kooperationen zwischen Maklern anbieten.

Generell sei festzuhalten: Bieten Makler eine umfassende Beratung an, dann hat das zwei Vorteile. Sie könnten ihren Kunden erstens bei jedem Lebens-Thema weiter helfen und zweitens selbst flexibler auf weitere gesetzliche Regulierungen reagieren.

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