Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln ist gerade bei großen Vermögen, komplexeren Familienverhältnissen und Unternehmern Pflicht. © dpa/picture alliance
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  • 27.08.2018 um 10:51
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Fast 110 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 verschenkt und vererbt. Versicherungsprodukte spielen bei der Vermögensübertragung eine wichtige Rolle, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Das ist aber meist nicht drin. Die goldene Regel der Nachlassplanung ist für Arnold daher, dass sich Verbraucher kompetente Unterstützung suchen, die ihnen bei wichtigen Fragen zur Seite steht.

Die Beispiele, wie man Versicherungsverträge für die Vermögensübertragung einsetzen kann, sind wahrlich vielfältig. Eine Aufgabe an die Police kann es etwa sein, Liquidität zu schaffen. „Wenn die Erbmasse zum Beispiel überwiegend aus Immobilien oder einem Unternehmen besteht und der Erbe nun beispielsweise wegen der Pflichtteilsansprüche andere auszahlen muss oder das Finanzamt Erbschaftsteuern haben will. Dann muss der Erbe Liquidität haben“, so Arnold.

Ist das nicht der Fall, muss er sein eigenes Vermögen anzapfen (so vorhanden), um diese Ansprüche zu bedienen. Oder er muss die Immobilie beleihen oder die Immobilie beziehungsweise das Unternehmen verkaufen. Arnold: „Hier sind Risikolebensversicherungen sinnvoll, in denen der Erbe als Begünstigter eingesetzt wird. Dann kann er die Forderungen aus den Auszahlungen des Versicherungsvertrags erbringen und muss eben nicht alles aus dem eigenen Vermögen bezahlen.“

Ein weiterer Vorteil von Versicherungen ist, dass man beim Vererben oder Schenken Steuern sparen kann. Die Standard Life setzt bei ihrer Einmalbeitragspolice Weit-Blick beispielsweise auf die Familien-Option, bei der zwei Versicherungsnehmer und/oder zwei versicherte Personen benannt werden können.

Wie können Kunden das ausnutzen?

Ein Beispiel nennt Johanna Bröcker, Leiterin der Produktentwicklung bei Standard Life Deutschland: „Ein Vater möchte seiner Tochter steueroptimiert einen größeren Geldbetrag vermachen – eine Million Euro. In diesem Fall schließt der Vater einen Vertrag über eine Million Euro ab. Der Vater bleibt mit 60 Prozent Versicherungsnehmer und die Tochter mit 40 Prozent.“

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