Die Bausparkasse Badenia Bausparkasse hat in einem Prozess um die Kündigung von gut verzinsten Altverträgen eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG Bamberg erklärte die Kündigung von drei Verträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 für unwirksam (Aktenzeichen 8 U 24/16).
Diese dürfen nun zu einem Zins von 2,5 Prozent auf unbestimmte Zeit weiter bestehen. Die Badenia kündigte an, in Revision zu gehen.
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