Streik gegen die Rente mit 67: Die gesetzliche Rentenversicherung ist am Limit. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 04.03.2015 um 19:38
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Gesetzlich, betrieblich und privat – auf diese drei Pfeiler hat sich die Altersvorsorge der Deutschen bisher gestützt. Das reicht aber längst nicht mehr aus, ist Margit Winkler vom Institut Generationen-Beratung überzeugt. Um im Alter rundum abgesichert zu sein, braucht es künftig eine vierte Säule. Sonst droht rechtlicher Ärger. Welche das ist, erklärt Sie hier.

Früher galt: Hat jemand überdurchschnittlich viel verdient, konnte er auch ganz entspannt in seinen Ruhestand blicken. Dem ist heute nicht mehr so. Wer als Rentner durchschnittlich leben möchte, muss unbedingt privat vorsorgen. Ein Beispiel: Männer, die erstmals 2013 gesetzliche Rente bezogen, erhielten brutto rund 1.000 Euro, Frauen im Westen etwas mehr als 500 Euro und Ostfrauen stehen sich im Moment noch etwas besser da. Im Jahr 2030 wird das Rentenniveau dagegen nur noch bei 43 Prozent liegen.

Ähnlich sieht es heute bei der Pflege aus – von vielen ein unterschätztes Risiko. Denn früher glaubten Ältere, sie bräuchten in der Zeit der Rente nicht mehr so viel Geld. Heute ist längst klar: Vor allem die Pflege verschlingt Unsummen und sorgt häufig für Zoff in der Familie, denn die Kinder der Betroffenen sind damit oft komplett überfordert. Fünf Jahre Pflege kosten rund 100.000 Euro. Nach der Krankenversicherung wird die Pflegeversicherung daher zur wichtigsten persönlichen Absicherung.

Was einst selbstverständlich war – nämlich dass sich die Töchtergeneration um die Pflege der Eltern gekümmert hat – ist heute oft nicht mehr realistisch. Ambulante Pflegeunterstützung zieht jedoch rechtliche Fragen mit sich, die geklärt sein sollten. Das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen ist unabdingbar, um den eigenen Willen durchzusetzen.

Vier Säulen der persönlichen Vorsorge

Wir erleben es in der Praxis immer wieder, dass Pflegebedürftige zwar Vermögen haben, dieses aber nicht nach ihrem ursprünglichen Willen verwenden können. Wenn nämlich keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird im Bedarfsfall ein Betreuer vom Staat gestellt, der plötzlich mit über das Vermögen entscheidet. Er kann auch den Verkauf von Vermögensgegenständen veranlassen, um an zusätzliches Geld für den Gepflegten zu kommen. Dann steht die Familie ohnmächtig daneben und sieht zu, wie über ihr Leben bestimmt wird.

Deshalb ist zuallererst eine Vorsorgevollmacht unermesslich, bereits ab dem 18. Lebensjahr. Mit ihr wird die Person des vollsten Vertrauens festgelegt, die sich im Ernstfall um alle Belange kümmert. Hinzu kommt eine Patientenverfügung, die den medizinischen Willen für Zeiten festlegt, in denen man ihn selbst nicht mehr äußern kann. Mein Tipp: So individuell wie möglich gestalten und nicht auf allgemeine Vordrucke aus dem Internet zurückgreifen.

Für die Zeit der Pflege regelt eine private Pflegeversicherung alle finanziellen Fragestellungen. Ist dies nicht geregelt, werden die Kinder der Betroffenen zu Elternunterhalt verpflichtet. Das sorgt für zusätzlichen Zündstoff in der Familie. Zuletzt gehören auch Regelungen per Testament oder Erbvertrag zum Vorsorgepaket der Zukunft.

Tagesgeldkonten verschlingen Unsummen

Bleiben die vier Säulen ungeregelt, hat dies nicht nur Ausmaße für die Betroffenen und deren Familien, sondern auch für die Volkswirtschaft. Betroffene legen ihr Geld schon heute lieber auf flexiblen Tagesgeldkonten an, um jederzeit an das Geld zu kommen. Das kostet sie jedoch Unsummen, denn die Inflation ist höher als die Zinserträge. Sparer nehmen damit in Kauf, dass ihr Vermögen an Wert verliert, statt sich mit richtiger Vorsorge flexibel anpassen zu können.

Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationen-Beratung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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