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  • Von Redaktion
  • 18.06.2013 um 10:32
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Die R+V hat einen neuen Pflege-Bahr-Tarif auf den Markt gebracht. Der R+V-Pflege FörderBahr bietet deutlich mehr Leistungen, als der Gesetzgeber vorschreibt.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen für Pflege-Bahr-Tarife liegt bei 10 Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds in Pflegestufe 0 (bei Demenz), bei 20 Prozent in Pflegestufe I und 30 Prozent in Pflegestufe II. In der dritten Pflegestufe ist die komplette vereinbarte Leistung fällig, also 100 Prozent. Die R+V zahlt in den Pflegestufen 0 und I jeweils 30 Prozent aus, in Pflegestufe II sind es 70 Prozent.

Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Ebenso wenig Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Das hat der Gesetzgeber so bestimmt. Ist der Pflegefall noch nicht eingetreten, erhöht sich das Pflegetagegeld automatisch alle drei Jahre um die Inflationsrate, maximal um 10 Prozent. Sind Kunden nach einem Unfall pflegebedürftig, entfällt die fünfjährige Wartezeit.

Je jünger, desto mehr Leistung

Der R+V-Pflege FörderBahr ist für jeden ab 18 Jahren zu haben, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist und daraus noch keine Leistungen bezieht oder bezogen hat. Bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro pro Monat zahlt der Staat 5 Euro Zulage. Je jünger Kunden bei Vertragsabschluss sind, desto höher ist die Leistung des R+V-Pflege FörderBahr. Wer ihn mit 18 Jahren abschließt, bekommt für seine 10 Euro Eigenanteil pro Monat 1.166 Euro monatlich in Pflegestufe III. Beim Eintrittsalter 37 sind es monatlich nur noch 605 Euro.

Aufstocken können Kunden den Pflege-Bahr zum Beispiel mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung aus dem R+V-PflegeKonzept. Die beiden Produkte ergänzen sich gut, da sie bei den Leistungen in den einzelnen Pflegestufen die gleichen Prozentsätze bieten und im Pflegefall die Bearbeitung „aus einer Hand“ ermöglichen.

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