Eine wesentliche Änderung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist, dass nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen. Vielmehr werden nun viel stärker auch psychische und kognitive Schwächen mit einbezogen. Das führt dazu, dass Demenzkranke früher mehr Leistung bekommen. © pflege.de
  • Von Redaktion
  • 26.07.2016 um 08:50
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Ein völlig neue Definition von Pflegebedürftigkeit, fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, höhere Leistungen, 500.000 mehr Empfänger – das zweite Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ändert auf einen Schlag gleich wesentliche Punkte in der Pflegeversicherung. Die Infografik fasst die wesentlichen Änderungen zusammen.

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