Welche zehn Fehler man in der Steuererklärung vermeiden sollte, lesen Sie im Artikel und finden Sie auf einen Blick in der Infografik auf Seite 3. © VLH
  • Von Redaktion
  • 20.05.2016 um 13:20
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Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn teuersten Steuer-Fehler.

Jedes Jahr müssen viele deutsche Steuerzahler Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen, weil es Fehler in ihrer Einkommenssteuererklärung dem Staat unmöglich machen, bestimmte Kosten zu übernehmen. Einige beliebte Steuerfehler verlangsamen zusätzlich den Gesamtprozess und verwickeln den Steuerzahler somit in mehr Papierkrieg als ihm lieb ist. Damit unnötige Fehler und dadurch überflüssige Kosten nicht entstehen müssen, gibt es im Folgenden eine Auflistung der zehn häufigsten Steuerfehler und Erläuterungen, warum man sie besser vermeiden sollte.

Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen

Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt.

Der einfachste Weg aus dem Chaos: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton. Sitzen Sie an Ihrer Steuererklärung, können Sie die Nachweise sortieren und den richtigen Ausgaben zuordnen – nämlich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen – und dann an der richtigen Stelle in den Formularen der Steuererklärung eintragen.

Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen

Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente zurückschicken.

Wichtig ist das deshalb, weil die Versicherung erst mit Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen – egal, ob und was Sie selbst in Ihrer Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.

Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen

Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen – entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung.

Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Kosten nicht bar bezahlen, sondern überweisen. Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen.

Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen

Wenn Sie Mieter oder Vermieter sind, können Sie Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien- beziehungsweise Hochhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen.

Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten finden Sie in der Regel in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie „Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG”.

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