Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. © DRV
  • Von Redaktion
  • 15.05.2015 um 19:30
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Das Landgericht Berlin hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zu Schadenersatz verurteilt. Der Grund: Die Behörde hatte einer Riester-Sparerin die Zulagen für ihr Kind rechtswidrig aberkannt.

Was war geschehen?

Martina Rosen spart mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für ihre Alter. Anfang 2012 erfährt sie von ihrem Anbieter Cosmos Direkt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) die Kinderzulagen für die Jahre 2006 bis 2010 im sogenannten vollmaschinellen Verfahren wieder zurückgebucht hat.

Warum? Die für Rosen zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt und daraus geschlussfolgert, dass Rosen nicht kindergeldberechtigt sei. Diese Berechtigung ist aber Voraussetzung für die Riester-Kinderzulage. Erst 2013 buchte die ZfA die Zulagen von insgesamt 831 Euro wieder zurück.

Diese Zulagen hatten nun aber in Rosens Riester-Vermögen gefehlt. Ihr entging damit eine Rendite von etwa 203 Euro. Außerdem verlangte Rosen von Cosmos Direkt gut 32 Euro Gebühren für das Wieder-Einbuchen der entzogenen Kinderzulagen zurück.

Wie ist das Urteil?

Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen bekommt Rosen zurück, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 28 O 229/14). Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und muss dafür haften. Die Klägerin sei zudem „nicht ordnungsgemäß angehört“ worden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entgegnete zwar, dass eine vorherige Anhörung des (Zulage-)Berechtigten nicht vorgesehen sei, weil es sich um ein vollmaschinelles IT-Verfahren handele, nahm das Urteil aber schlussendlich an.

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