- Von Redaktion
- 16.09.2016 um 10:47
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, hat die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr Renten an 140.000 Tote überwiesen. 780 Euro gab es dabei im Schnitt.
Normalerweise ist es so, dass der Anspruch auf die Leistung nach dem Monat erlischt, in dem der Versicherte verstorben ist. Aber die Information über den Tod erreicht die Behörde nicht immer zeitnah.
Hat ein Toter Rente überwiesen bekommen, müsse die Bank die Beträge rückabwickeln, berichtet die Wirtschaftswoche. Reiche das Guthaben dort nicht aus, seien eventuell auch unbeteiligte Dritte in der Pflicht.
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