Rund 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt es mittlerweile in Deutschland. Die vollen Zulagen erhalten nach Angaben der Bundesregierung aber nur etwa 6 Millionen Riester-Sparer. Oft werden die Zulagen anteilig gekürzt, weil Sparer zu wenig in ihren Vertrag einbezahlt haben.
Als Mindesteigenbetrag müssen sie 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen sparen – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Dann gibt es die volle Grundzulage von 154 Euro sowie für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro oder für ab 2008 geborene Kinder von 300 Euro.
Ein Beispiel liefert der Versicherer Universa: Eine Arbeitnehmerin mit einem sechsjährigen Sohn und einem Vorjahresbruttoeinkommen von 15.000 Euro spart monatlich 10 Euro. Die volle Grund- und Kinderzulage von 454 Euro erhält sie nur, wenn sie in diesem Jahr mindestens 146 Euro selbst spart. Zusätzlich zu ihrem Beitrag von 120 Euro sollte sie also noch 26 Euro in diesem Jahr einzahlen, um eine Zulagenkürzung zu vermeiden.
In der Regel genügt ein kurzes Schreiben an den Anbieter, dass man eine einmalige Sonderzahlung leisten oder den Beitrag erhöhen will. Aber: Das Geld muss noch in diesem Jahr verbucht werden. Deshalb sollten Riester-Sparer nicht mehr allzu lange warten. Alternativ kann die Sonderzahlung auch unter Angabe der Versicherungsnummer selbst überwiesen werden.
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