Richard Herrmann, Vorsitzender des Vorstands der Heubeck AG. © Heubeck AG
  • Von Redaktion
  • 25.11.2016 um 09:46
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Die geplante Betriebsrenten-Reform sei insgesamt zu begrüßen, meint Richard Herrmann, Vorstandsvorsitzender des Beratungsunternehmens Heubeck. Im Interview sagt er, was ihm am Gesetzentwurf zur Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gefällt und was Makler für die bAV-Beratung mitbringen sollten.

Pfefferminzia: Sowohl das Opting-Out als auch die Beitragszusage auf tarifvertraglicher Grundlage würden zu einer weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge führen, sagten Sie kürzlich. Warum heben Sie diese beiden Eckpunkte der Betriebsrenten-Reform hervor?

Richard Herrmann: Das Opting Out-Modell nutzt das Prinzip „Schweigen ist Zustimmung“ beim Thema Vorsorge zu Gunsten der Arbeitnehmer. Wer der automatischen Entgeltumwandlung nicht widerspricht, nimmt am Versorgungssystem seines Arbeitgebers teil. Nichthandeln macht sich also bezahlt. Die positiven Erfahrungen, die in vielen Ländern mit dem Modell gemacht wurden, sind ermutigend. Tatsächlich wird die automatische Entgeltumwandlung mit Ausstiegsrecht ja auch schon vereinzelt in deutschen Unternehmen mit Erfolg praktiziert.

Bei der Beitragszusage werden die Arbeitgeber aus der Haftung für die Betriebsrenten entlassen. Das bedeutet, dass sie künftig ihren Mitarbeitern gegenüber nicht mehr dazu verpflichtet sind, die Differenzen, die sich etwa aus Leistungskürzungen einer Pensionskasse ergeben können, mit eigenen Mitteln auszugleichen. Im Gegenzug profitiert der Mitarbeiter von sämtlichen Erträgen. Das Risiko einer Differenzhaftung ist angesichts der extrem niedrigen Zinsen zuletzt stark gestiegen. Mit der Beitragszusage wird diese Hürde aus dem Weg geräumt. Das ist ein positives Signal für alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen anbieten möchten.

Wo erwarten Sie in der praktischen Umsetzung in den Unternehmen die größten Reibungspunkte?

Erklärtes Ziel der Reform ist die stärkere Verbreitung der bAV bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern. Dazu sollen sich auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber in das „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ einklinken können. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Regelung mit dem Mitarbeiter. Ob dies für kleinere Betriebe wirklich attraktiv ist, bleibt abzuwarten. Denn schließlich ist die Übernahme der Tarifstandards mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden.

Wie könnten Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt bAV die Eckpunkte der Reform für sich nutzen, um im Vertrieb erfolgreich zu sein?

Indem sie die Kommunikation betrieblicher Versorgungslösungen gegenüber dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern beherrschen. Gerade kleinere Unternehmen tun sich häufig schwer damit, die komplexe Materie richtig einzuordnen und zu verstehen. Wer die Vorzüge der bAV erklären kann, hat hier gute Chancen.

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