- Von Redaktion
- 07.03.2016 um 15:17
Der Grund für die Kürzung: die rechtliche Nachrangigkeit anderer Sozialleistungen gegenüber einer Rentenleistung. Äh ja. Und was heißt das auf Deutsch?
Rentenansprüche unterliegen in Deutschland einer bestimmten Rangfolge. Auf Platz 1 liegt die Rente, die man wegen der eigenen Berufstätigkeit bekommt – oder eben aus Kindererziehungszeiten. Witwenrenten gelten dagegen als abgeleitete Leistungen, die die Behörden nur dann auszahlen, wenn die eigene Rente im Alter nicht ausreicht.
Auch Neurentnerinnen schauen mitunter in die Röhre. Wer erst seit dem 1. Juli 2014 Rente bezieht, kann in die Regelung fallen, dass Entgeltpunkte für Zeiten der Kindererziehung im Falle eines vorzeitigen Rentenbeginns begrenzt werden können. Bei etwa 25 Prozent der Mütter sei das der Fall gewesen, so die Behörde.
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