Hermann-Josef Tenhagen gibt ein paar Tipps, um mehr Rente zu bekommen. © dpa/picture alliance
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  • 15.10.2018 um 11:55
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Eine drohende Altersarmut betrifft nicht nur Frauen oder Geringverdiener. Zunehmend befürchten die Deutschen, dass sie nach dem Erwerbsleben mit weniger staatlichen Leistungen zu rechnen haben. Allerdings gibt es durchaus Möglichkeiten, mehr aus der Rente herauszuholen, wie Experte Hermann-Josef Tenhagen berichtet.

Erstens: Eine Zusatzrente aus der Pflegeversicherung beantragen, zweitens: Den Ruhestand möglichst weit hinauszögern, drittens: Als Grundrentner das Maxium aus Riester-Rente und/oder Betriebsrente herausholen – unter diesen drei Stichpunkten gibt Spiegel-Online-Kolumnist Hermann-Josef-Tenhagen Tipps, wie man das Spektrum staatlicher Leistungen erhöhen kann. Denn manche Möglichkeiten, ein bisschen mehr Geld aus der Staatskasse zu erhalten, würden viele Betroffene gar nicht kennen.

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Am Beispiel der heimischen Pflege wird das ganz schnell deutlich. Tenhagen zufolge erhalten nur etwa 400.000 Menschen eine Zusatzrente, die man bekommt, wenn man selbst Angehörige oder Freunde gepflegt hat. Der Großteil wisse davon aber nichts oder stelle den Antrag nicht. Dabei würde die Rentenkasse beim Vorliegen von vier Bedingungen für ein Rentenplus sorgen.

Tenhagen rät in seinem zweiten Tipp jedem Arbeitnehmer, bis zum Rentenbeginn durchzuhalten, um nicht vorzeitig mit Abzügen in den Ruhestand zu gehen. Dabei zeigt er den möglichen Verlust an einem Beispiel mit einer Rente von 1.000 Euro: Geht der Betroffene zwei Jahre früher in Rente bekommt er statt 1.000 Euro nur noch 928 Euro. Denn 0,3 Prozent Rente werden für jeden Monat vor dem Regeleintrittsalter abgezogen.

In seinem dritten Beispiel weist Tenhagen auf die Unantastbarkeit von Bezügen aus der Riester-Rente und der Betriebsrente hin. Denn seit 2017 werden die ersten 100 Euro aus diesen Renten nicht mehr angerechnet, wenn es um die Grundrente geht. Muss ein Rentner also seine Altersrente mit Leistungen vom Staat aufstocken, kann er trotzdem zusätzlich auf die angesparte Rente aus Riester-Verträge oder der betrieblichen Altersversorgung zählen.

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