Finanzminister Christian Lindner (links, FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellen in Berlin das Rentenpaket II vor. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
  • Von Sabine Groth
  • 05.03.2024 um 15:24
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Es war schon für Februar angekündigt, jetzt ist es soweit: Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner stellen das Rentenpaket II vor. Es enthält unter anderem zwei zentrale Punkte: Einer betrifft das Rentenniveau, der andere das geplante Generationenkapital. Die Versicherungsbranche äußert sich vorsichtig.

Immer mehr Babyboomer nähern sich dem Ruhestand. Sie fallen als Einzahler in die Rentenkasse weg und wechseln auf die Seite der Rentenbezieher. Das setzt das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rente unter Druck. Die Regierung will diesem mit ihrem Rentenpaket II entgegenwirken, ohne dass die Senioren zu viele Einbußen hinnehmen müssen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellten am 5. März die Eckpunkte vor.

Wobei Lindner einschränkt: „Das ist noch nicht die alleinige Lösung für die Herausforderungen der langfristigen Finanzierung der Rente. Aber ein erster wichtiger Schritt ist getan, der Potenzial hat und einen Unterschied macht.“ Man arbeite an weiteren Schritten und Maßnahmen.

Doch nun zum Rentenpaket II: So soll das Rentenniveau auch künftig nicht unter 48 Prozent sinken. Nach aktueller Gesetzeslage ist diese Haltelinie nur bis 2025 fix. Laut aktuellem Rentenversicherungsbericht dürfte das Niveau danach bis 2037 auf 45,0 Prozent sinken. Das soll das Rentenpaket aber verhindern.

Das Rentenniveau bezieht sich nicht auf die Höhe der individuellen Rente. Es beschreibt vielmehr, wie viel Prozent des aktuellen Durchschnittslohns jemand als Rente erhält, der 45 Jahre lang zum jeweiligen Durchschnittslohn gearbeitet hat und entsprechende Beiträge gezahlt hat.

Generationenkapital soll Finanzmärkte nutzen

Um die künftige Finanzierung der Rente zu unterstützen und den Beitragssatz nicht explodieren zu lassen, soll das Generationenkapital als zusätzliche Kapitalquelle eingeführt werden. Dazu soll aus Bundesmitteln schrittweise bis Mitte der 2030er Jahre ein Kapitalstock von mindestens 200 Milliarden Euro aufgebaut werden, aus dem dann Zuschüsse an die Rentenkasse gezahlt werden. Von 10 Milliarden Euro gehe man zu Beginn aus, so Lindner. Schon in diesem Jahr soll der Bund die ersten 12 Milliarden Euro an die Stiftung Generationenkapital überweisen.

Das Kapital soll die Stiftung professionell verwalten und an den Kapitalmärkten investieren. Daher ist das Generationenkapital auch als Aktienrente bekannt. Es ist aber nicht die einst von der FDP geforderte Aktienrente, bei der nach schwedischem Vorbild die Einzahler einen Teil ihrer Beiträge am Kapitalmarkt investieren. Beim Generationenkapital kommt das Geld vom Bund, der es über Kredite beschafft.

Derzeit wird die Rente nach dem Umlageverfahren vor allem aus den Beiträgen der Einzahler finanziert. Was in diesem Jahr eingezahlt wird, fließt direkt an die jetzigen Rentner wieder raus. Da die Einnahmen durch die Beiträge schon lange nicht mehr die Ausgaben decken, leistet der Bund diverse Zuschüsse, die stetig steigen. 2022 kamen zu 275,6 Milliarden Euro Beitragseinnahmen 86,3 Milliarden Euro Bundeszuschüsse.

GDV: Rentenpaket nur ein erster Schritt

Schon im Vorfeld war die Kritik an den Rentenplänen der Regierung laut, vor allem das Generationenkapital ist umstritten. Für einige sind Aktien und Rente ohnehin unvereinbar. Andere erkennen zwar das Potenzial der Finanzmärkte. Allerdings müssen für das Generationenkapital neue Schulden aufgenommen werden, und die dafür fälligen Zinsen belasten die Rendite. Die Erwartungen an die Entlastung durch den zusätzlichen Kapitalstock könnten sich als zu hoch erweisen.

Entsprechend vorsichtig äußert sich zum Beispiel der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Mehr Kapitaldeckung im System ist grundsätzlich richtig. Wie weit diese Konstruktion des Generationenkapitals tragen kann, ist aber noch nicht klar“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Er sieht den vorgelegten Gesetzentwurf als wichtigen, aber nur als ersten Schritt für die Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung. „Das Rentenpaket macht hoffentlich den Weg für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge frei“, so Asmussen. In diesen beiden Bereichen stehen ebenso wie zur Sicherungspflicht für Selbstständige Reformen an.

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare
Klaus Heller
Vor 7 Monaten

Ich Finde alle, alle sollten in die Rentenkasse einzahlen auch Abgeordnete, Beamte , Selbständige.

Rolf-Peter Falk
Vor 7 Monaten

Guten Abend Herr Heller, wenn auch Beamte über die DRV eine Rente beziehen, ist das für die DRV unbezahlbar. Bis das soweit ist gehen Jahrzehnte ins Land. Die Beamtenpensionen hätten bei Einführung unter Kanzler Adenauer rückgedeckt werden müssen. Dann gäbe es keine Diskussionen. Wie auch für die GKV, ist die Einbeziehung von Beamten ein Quatsch, weil auch nicht finanzierbar, zumal die Beihilferegelung momentan immer noch günstiger kommt als die Grundversorgung in der GKV und mehr ist sie nicht.

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Klaus Heller
Vor 7 Monaten

Ich Finde alle, alle sollten in die Rentenkasse einzahlen auch Abgeordnete, Beamte , Selbständige.

Rolf-Peter Falk
Vor 7 Monaten

Guten Abend Herr Heller, wenn auch Beamte über die DRV eine Rente beziehen, ist das für die DRV unbezahlbar. Bis das soweit ist gehen Jahrzehnte ins Land. Die Beamtenpensionen hätten bei Einführung unter Kanzler Adenauer rückgedeckt werden müssen. Dann gäbe es keine Diskussionen. Wie auch für die GKV, ist die Einbeziehung von Beamten ein Quatsch, weil auch nicht finanzierbar, zumal die Beihilferegelung momentan immer noch günstiger kommt als die Grundversorgung in der GKV und mehr ist sie nicht.

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