Sven Hennig (l.) ist Versicherungsmakler aus Bergen auf Rügen. Christopher Oster ist Mitgründer und Geschäftsführer von Clark. © privat / Clark
  • Von Redaktion
  • 04.02.2016 um 07:44
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Um unter anderem Bestandskunden klassischer Makler abzuwerben, zahlt der App-Betreiber Clark jetzt eine satte Belohnung. Dieses Vorgehen verteidigt das von Christopher Oster geführte Start-up gegen Kritik von Versicherungsmakler Sven Hennig.

„Sie bezahlen mit dem alten Berater“

Für Hennig steht fest, dass die Apps nur auf den ersten Blick kostenfrei sind: „Sie bezahlen mit dem alten Berater“, erklärt er seinen Kunden. „Nur durch massives Wachstum wird es den Fintechs meiner Meinung nach gelingen, zumindest einen großen ‚Bestand‘ von Maklern, Vertretern und Versicherern ‚abzugraben‘.“

Als Folge für den Vermittler führt Hennig an, dass der neue „Betreuer“ fortan die Bestandsvergütung erhält. Das sei in diesem Fall der App-Anbieter: „Clark ist letztendlich auch Makler.“

Allerdings gebe es einen wichtigen Unterschied zum klassischen Maklermodell: Das Geschäftsmodell des Frankfurter Fintechs sei auf enormes Wachstum ausgerichtet, damit die beteiligten Investoren die geforderten Renditen erzielen.

Courtagen finanzieren Werbeprämien

Ob sich das aktuelle Kopfgeld für jeden neu angeworbenen Kunden am Ende aber für Clark wirklich rechnen wird, ist nach Hennigs Meinung aber noch unsicher. Zwar gelte: „Jeder Vertrag, der courtagepflichtig übertragen werden muss, spült Geld in die Kasse der Unternehmen.“

Aber selbst bei einer relativ hohen laufenden Courtage von zum Beispiel 25 Prozent für Sachversicherungen sei mindestens eine Nettoprämie von 600 Euro erforderlich, um die 150 Euro an den Anwerber des neu gewonnenen Kunden zu finanzieren.

Kein Kommentar zu Höhe der Courtagen
Wir fragten bei der Clark Germany GmbH eine Stellungnahme zu den medial genannten Courtagen an. Als Reaktion bat eine Unternehmenssprecherin „um Verständnis, dass es unter Wettbewerbsgesichtspunkten leider nicht möglich ist, die diskutierten Courtagen zu kommentieren“.

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