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Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz (GWG) auf der Seite des Verbandes AfW © Screenshot / Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 19.01.2023 um 12:02
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Seit 2021 helfen die Verbände AfW und Votum Beratern und Vermittlern dabei, das Geldwäschegesetz richtig umzusetzen. Jetzt haben sie die Arbeitshilfe überarbeitet und erweitert.

Die Vermittlerverbände AfW und Votum haben ihre Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet. Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler, die unter dieses Gesetz fallen, können die Hilfen wie schon zuvor kostenlos für ihr Tagesgeschäft nutzen. Wie die Verbände mitteilen, stehen die Arbeitshilfen auf den Web-Seiten www.afw-verband.de und www.votum-verband.de zur Verfügung.

In die neue Version flossen aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ein. Gespräche mit den Aufsichtsbehörden fanden laut den Verbänden ebenso ihren Niederschlag wie zahlreiche Gespräche mit GWG-pflichtigen Vermittlern zu Praxisfragen. Außerdem trug man dem Umstand Rechnung, dass viele Finanzberater mit Untervermittlern zusammenarbeiten. Man habe die Dokumente um einen entsprechenden Bereich ergänzt.

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand bei Votum, sagt: „Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes betrifft alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Die Vorgaben sind jedoch leider sehr komplex und bergen einige Fallstricke, die es zu beachten gibt.“

Und Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, ergänzt: „Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber und die Behörden machen bei dem Thema massiv Druck. Deutschland hat im europäischen Vergleich extrem Nachholbedarf. Die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch in unserer Branche nehmen zu. Schon aus diesem Grund ist eine Befassung mit dem Thema dringend geboten.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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