Und übrig bleibt nur das Vorderrad: Alle 2 Minuten wird hierzulande ein Fahrrad geklaut. Wer gern höherwertige Drahtesel fährt, sollte über einen speziellen Zusatzbaustein für Fahrradiebstahl zur Hausratversicherung nachdenken. © dpa/picture alliance
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  • 26.04.2018 um 20:35
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Ob Fahrradversicherung, Glasbruch oder Cyber-Schaden – Hausratversicherungen lassen sich heutzutage um sinnvolle Bausteine erweitern. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten gibt’s hier.

Fahrraddiebstahl

Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Das sind rund 335.000 pro Jahr. Nur etwa jeder zehnte Diebstahl wird dabei aufgeklärt. Die Konsequenz: Ist das Fahrrad nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen.

„Bei Fahrrädern ist eine Tendenz zu immer hochwertigeren und damit auch teureren Fahrrädern zu erkennen. Insbesondere die aktuell sehr beliebten Pedelecs kosten deutlich mehr als ein normales Fahrrad“, sagt Timo Suchert, Leiter Produktmanagement Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung bei der VHV Allgemeinen Versicherung. „Insofern ist es nicht nur ärgerlich, sondern auch ein großer finanzieller Verlust, wenn ein solches Fahrrad trotz Sicherung gestohlen wird.“

Standard-Schutz über die Hausrat ist oft eingeschränkt

Zwar bietet die Hausratversicherung auch ohne Zusatzbaustein einen Schutz bei Fahrraddiebstahl. Diesen gibt es aber oft – und gerade bei älteren Policen – nur bei einem Einbruchdiebstahl, also wenn Langfinger den Fahrradkeller oder die Garage aufgebrechen und das Rad klauen. Die Entschädigungshöhe ist dabei prozentual an die Höhe der Versicherungssumme des Hausrats gekoppelt. Bei den meisten Versicherern liegt der Schutz ohne Zusatzkosten bei einem Prozent der Versicherungssumme.  

Das reicht aber eben oft bei teureren Rädern nicht aus. Kostet ein Drahtesel zum Beispiel 2.000 Euro, und es besteht eine Hausratversicherungssumme von 50.000 Euro, so müssten 4 Prozent der Versicherungssumme = 2.000 Euro eingeschlossen werden, um bei einem Diebstahl den Verlust voll abzusichern. Und: Das Fahrrad wird oft gerade dann gestohlen, wenn man unterwegs ist. Dann greift die Hausratversicherung nur mit entsprechendem Zusatzbaustein.

Unbedingt sollten Makler und Kunden dabei darauf achten, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. „Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert“, sagt Eike Cornelius, Abteilungsleiter Betrieb bei der NV Versicherung, die gerade ihre Police „NV Hausratmax. 6.0“ überarbeitet hat. Dort ist jetzt der Fahrraddiebstahl ohne Nachtzeitklausel eingeschlossen. Ist das in Policen nicht der Fall, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gestohlen wird.

Welches Schloss muss es sein?

Auch müssen Makler und Kunden auf Schlossklauseln achten, weiß Cornelius. „Bei uns reicht es, wenn das Fahrrad nur durch ein einfaches Bügelschloss gesichert ist, es muss nirgendwo drangeschlossen sein. Das ist bei anderen Anbietern oft anders.“

Das beobachtet auch Tobias Kirchgäßner, Prokurist bei Leimeister Versicherungsmakler. Die vom Versicherer vorgeschriebene Sicherung sei oft sehr unterschiedlich. Reicht ein fest verbautes Felgenschloss, muss es separat oder sogar mit einem im Boden verankerten Gegenstand verbunden sein? „Ideal sind Versicherer, die hier pauschale Lösungen anbieten, dass Fahrraddiebstahl etwa bis zu 5.000 Euro oder bis zur Versicherungssumme abgedeckt ist.“

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