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  • Von Redaktion
  • 21.05.2013 um 12:56
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Großbritannien hat Provisionen für Vorsorgeprodukte und Investmentfonds abgeschafft und gilt als Vorreiter der Finanzmarktregulierung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich deutsche Berater auf einen ähnlichen Paradigmenwechsel einstellen müssen.

Seit dem 1. Januar gilt in Großbritannien die „Retail Distribution Review“ (RDR), die Provisionen bei Vorsorge- und Investmentprodukten für Makler abschafft und durch ein Honorarmodell ersetzt. Für die Höhe der Gebühren gibt es allerdings keine staatlichen Vorgaben. „Das soll der Markt regeln“, erklärt Jim McFadyen, der für Standard Life in Großbritannien die Regulierungsschritte umsetzt.

Man liege derzeit bei 1 bis 3 Prozent des Anlagevermögens als „initial fee“ und 0,5 bis 1,0 Prozent Honorar für die fortgesetzte Betreuung des Kunden. Britische Berater müssen sich zudem beim Kunden eindeutig positionieren – sind sie unabhängig mit einer breiten Marktübersicht (whole of market) oder abhängig mit eingeschränktem Produktportfolio (restricted)? Letzteres soll mit der Umsetzung der europäischen Kapitalmarktrichtlinie Mifid II auch bald für Berater in Deutschland gelten. Ein allgemeines Provisionsverbot wurde indes aus dem Entwurf gestrichen.

Folgen für deutsche Makler überschaubar?

Doch welche Relevanz haben die Schritte der britischen Regulierungsbehörde für Deutschland? „Würde man die RDR in Deutschland umsetzen, wären vor allem ansparende Lebensversicherungen und Investmentfonds betroffen“, schätzt Norbert Porazik, Vorstand des Maklerpools Fonds Finanz. „Bei unseren Maklern nimmt das maximal 10 Prozent ihres Geschäfts ein. Für viele Versicherungssparten, wie die Absicherung der biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Pflege, private Krankenversicherung und Sachversicherungen, gilt das Provisionsverbot nicht“, weiß Porazik, der sich auch in England umgehört hat. Die Folgen wären demnach überschaubar.

Im Vereinigten Königreich hat die Honorarberatung insgesamt einen Marktanteil von mehr als 10 Prozent, mit Umsetzung der RDR dürfte er weiter steigen. In Deutschland hingegen liegt er seit Jahren bei 1 Prozent. Die Politik fordert den Honoraransatz seit Langem und legte nun einen ersten Gesetzentwurf vor, der erstmals einen Honorar-Anlageberater definiert. Tenor: Das Gesetz ermögliche nach wie vor Mischmodelle aus Provision und Honorar und es beseitige die steuerliche Ungleichbehandlung von Provisionen und Honoraren nicht. Anfang Juni wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.

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