Guido Bader ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). © Stuttgarter
  • Von Karen Schmidt
  • 02.12.2020 um 10:34
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins deutlich zu senken. Auf Neuverträge soll es ab 2022 dann nur noch 0,25 statt bisher 0,9 Prozent Zins geben. Auch für das Ende der 100-prozentigen Beitragsgarantie sprechen sich die Versicherungsmathematiker aus.

Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sprechen sich für eine deutliche Senkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung von 0,9 auf 0,25 Prozent ab Januar 2022 aus. Grund dafür ist das 2020 erneut gesunkene Zinsniveau und die „hohe Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Thema. Seit 2017 liegt der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema

„Der Höchstrechnungszins ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen. Für die Unternehmen und ihre Verantwortlichen Aktuare ist diese politische Vorgabe die entscheidende Richtschnur für die unternehmensspezifische Festlegung des jeweiligen Garantie- und Rechnungszinses“, sagt der DAV-Vorstandsvorsitzende, Guido Bader.

Gleichzeitig schlagen die Versicherungsmathematiker vor, den 100-prozentigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente und in der betrieblichen Altersversorgung zu kippen. „Denn Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, so Bader weiter.

Die Aktuare appellieren an die Politik, die Entscheidung über den Rechnungszins „unbedingt bereits im Laufe des 1. Quartals 2021“ zu treffen, damit eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen könne. „Denn diese tiefgreifenden Veränderungen erfordern eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. In der Vergangenheit haben die Unternehmen allein für die Umstellung des Höchstrechnungszinses je nach Größe und Produktbreite 1.000 bis 5.000 Personentage investieren müssen“, erklärt Bader die notwendige Vorlaufzeit.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content