Die VFM-Gruppe ist eine inhabergeführte mittelständische Dienstleisterin für Makler und Mehrfachagenten mit Sitz im oberfränkischen Pegnitz. © VFM Gruppe
  • Von Redaktion
  • 12.09.2019 um 12:05
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Wer als Ausschließlichkeitsvermittler in den Maklerstatus wechseln möchte, kommt an dieser Gretchenfrage nicht vorbei: Besteht in irgendeiner Weise ein Recht auf Bestandsübertragung? Ob das mehr ist als eine bloße Wunschvorstellung ist, erklärt Alexander Retsch, Volljurist und Syndikusanwalt des Maklerdienstleisters VFM-Gruppe.

Ausnahme Gewerbeversicherung

Im Unterschied zur Privatsparte ist eine Bestandsübertragung von Gewerbeversicherungsverträgen mitunter möglich. So kann eine konfliktfreie Übertragung etwa in jenen Fällen gelingen, wenn der Versicherer den Bestandsverlust durch Umdeckung unbedingt vermeiden will. Hierbei ist ausdrücklich darauf zu achten, dass der ehemalige AO-Vermittler als Makler weiterreichende Sorgfaltspflichten als zuvor zu erfüllen hat. Daher kann eine unkontrollierte Bestandsübertragung eines Gewerbeversicherungsvertrages erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen. Betroffene Vermittler sind demzufolge gut beraten auch an dieser Stelle auf die profunde Expertise von entsprechenden Spezialisten zu setzen.

IDD könnte Verbesserungen bringen

Was bleibt? Mit Blick in die Zukunft könnte zumindest beim Thema Bestandsübertragungen ein Umdenken bei Versicherern ausgelöst werden. So wurden durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie IDD-Regelungen zur Angemessenheit und zu zulässigen Vergütungsmodellen neu gefasst, um eventuellen Interessenskonflikten zum Nachteil des Verbrauchers wirksam vorzubeugen. Unmissverständlich setzt der Gesetzgeber somit die Beachtung des Endkundeninteresses in den Fokus der Versicherungsberatung und -betreuung. Infolgedessen besteht die berechtigte Chance, dass die formulierten Richtlinien der IDD mittelfristig dazu führen, dass sich die Assekuranz auch beim Thema „Wer betreut meinen Vertrag?“ unumwunden dem Verlangen des Policeninhabers zu unterwerfen hat und im Zuge dessen auf Wunsch des Kunden eine (vergütungspflichtige) Bestandsübertragung zur Pflicht für alle Beteiligten werden könnte. Nicht nur ehemalige AO-Vermittler würden ein solches Vorgehen durch die Versicherer sicherlich begrüßen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content