Marco Arteaga ist bAV-Experte und Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper © Marco Arteaga
  • Von Redaktion
  • 05.09.2016 um 18:15
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Marco Arteaga ist Experte für die betriebliche Altersversorgung und Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper. Gemeinsam mit Peter Hanau hat er ein Rechtsgutachten zum beabsichtigten „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundessozialministeriums verfasst. Wir fragen nach.

Was will die Bundesregierung? Wird es ein Pflichtmodell für die bAV geben?

Das geplante Optionsmodell, das wir auch im Gutachten vorgeschlagen haben, sieht vor, dass Arbeitnehmer automatisch in eine Entgeltumwandlung einbezogen werden sollen. Die Tarifparteien sollen in ihrem Geltungsbereich eine Pflicht der Unternehmen zur Einführung einer Entgeltumwandlung für die bAV beschließen können.

Der Mitarbeiter kann über ein Opt-out aussteigen. Die Arbeitnehmerbeteiligung ist bei solchen Optionsmodellen meist sehr hoch. Wie das umgesetzt wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Etwa direkt über ein Gesetz oder per Tarifverträge oder über tarifliche Öffnungsklauseln, die die Einführung solcher Modelle auf betrieblicher Ebene ermöglichen.

Welche Fehler sollten tunlichst vermieden werden?

Wenn etwa das Gesetz vorsieht, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer über ein Optionsmodell automatisch in die bAV einbinden und an der Finanzierung beteiligen, müssen die Arbeitnehmer die Vorteile unbedingt erklärt bekommen. Das muss sichergestellt sein..

Und wir brauchen einen “sanften Druck”. Nach der Systematik unserer Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer eine bAV haben, wenn sie auf ein ausreichendes Versorgungsniveau im Alter kommen wollen. Ferner wäre es ein Fehler, wenn man nicht sicherstellt, dass es durch die gesetzliche Lösung zu kollektiven Sicherungssystemen kommt.

Warum?

Wenn Sie ganze Gruppen versichern, erhalten Sie positive Effekte, die eine allein versicherte Einzelperson nicht in Anspruch nehmen kann. Das sind Kosten- und versicherungstechnische Effekte. Sie können für größere Gruppen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten für alle Betroffenen einbauen – ohne jede Gesundheitsprüfung.

Sind die derzeitigen Produkte auf ein neues System ausgelegt?

Werden die Pläne des Sozialministeriums umgesetzt, müssen Sie sich auf eine ganz neue bAV-Produktwelt einstellen: Produkte, die gar keine Garantien mehr enthalten und in sehr langfristigen Kapitalanlagen anlegen. Und Produkte, die mehrere zehntausende Menschen auf einmal versichern. Mit der heutigen Systematik und der heutigen Technik ist das nicht abzubilden. Das Know-how ist bei den Versicherern vorhanden. Ich habe da keine Bedenken.

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