Die Generali steht bei der „Stiftung Warentest“ in der Kritik. © picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
  • Von Achim Nixdorf
  • 11.12.2020 um 15:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:00 Min

Riester-Sparer sollten die Bedingungen und Standmitteilungen ihres Vertrags genau prüfen und notfalls zu viel gezahlte Kosten einklagen. Das rät die „Stiftung Warentest“ unter Berufung auf einen aktuellen Rechtsstreit um die Abschluss- und Vertriebskosten einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung der Generali Deutschland.

Die „Stiftung Warentest“ ruft aktuell alle Generali-Kunden mit einer fonds­gebundenen Riester-Renten­versicherung „Strategie No. 1“ dazu auf, die Darstellung der Abschluss- und Vertriebs­kosten in den Vertrags­bedingungen zu überprüfen. Diese sollten nicht von den Angaben in den ersten Stand­mitteilungen nach Vertrags­schluss abweichen. Sei das doch der Fall, sollten Kunden zu viel gezahlte Kosten zurück­verlangen und notfalls klagen.

Anlass für diesen Appell ist die erfolgreiche Klage eines Riester-Kunden aus dem nieder­sächsischen Twistringen gegen die Generali. Nach Darstellung der Warentestes hatte der Mann vor dem Amts­gericht Syke ein Anerkennt­nis­urteil (Aktenzeichen 25 C 830/18) erreicht, wonach die Generali ihm zu viel gezahlte Kosten in Höhe von 219 Euro plus Zinsen erstatten muss.

Der Versicherer hatte demnach auch fünf Jahre nach Vertragsbeginn noch Abschluss- und Vertriebs­kosten kassiert, obwohl er dies nicht gedurft hätte. In den jährlichen Standmitteilungen, so die Warentester, habe klar und deutlich gestanden, dass die Abschluss- und Vertriebs­kosten „grund­sätzlich nach spätestens fünf Jahren“ entfielen. Erhöhungen durch Sonderzahlungen seien von dieser Regelung ebenfalls erfasst.

Generali: Urteil ist eine „Einzel­fall­entscheidung“

Der „Stiftung Warentest“ zufolge stuft die Generali Deutschland (früher: Aachen-Münchener) das Urteil als „Einzel­fall­entscheidung“ ein, das keine Auswirkungen auf andere Kunden habe. Vielmehr handle es sich „um eine spezielle, einzelvertraglich besondere Sachverhaltskonstellation“, zitieren die Warentester einen Unternehmenssprecher. Dabei gehe es um die „individuelle Beratung des Vermitt­lers bei Vertrags­abschluss“.

autorAutor
Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort