Andrea Nahles, ehemalige Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzende, war maßgeblich am Betriebsrentenstärkungsgesetz beteiligt. © picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 28.11.2019 um 11:45
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Das Sozialpartnermodell hat sich in der betrieblichen Altersversorgung bisher nicht durchgesetzt. Nur ein solches Modell wird bislang etabliert. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, warnt die Tarifpartner. Kämen sie hier nicht voran, drohe eine Pflichtvorsorge seitens des Gesetzgebers.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz schaffte der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, sogenannte Sozialpartnermodelle für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu etablieren. Die Bereitschaft der Gewerkschaften und Arbeitgeber ein solches Modell umzusetzen, hält sich bisher aber in Grenzen. Nur die kooperierenden Versicherer Talanx und Zurich („Die Deutsche Betriebsrente“) einigten sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bisher darauf, die sogenannte Nahles-Rente für den Talanx-Konzern einzuführen.

„Kein kundiger Beobachter der betrieblichen Altersversorgung hat bei Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 erwartet, dass die Tarifpartner innerhalb weniger Monate reihenweise Vereinbarungen über garantiefreie Arbeitgeberzusagen treffen werden. Aber dass es nach zwei Jahren lediglich einen Haustarifvertrag und sonst nur Absagen und Verschiebungen gibt, überrascht selbst Skeptiker“, kommentiert Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) das bisherige Ergebnis.

Erst jüngst habe zum Beispiel der Gewerkschaftstag der IG Metall gezeigt, dass von dieser großen Branchengewerkschaft keine positiven Signale für das Sozialpartnermodell zu erwarten seien. In den Tarifgesprächen, die nach der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes stattfanden, setzten die Gewerkschaften jeweils andere Schwerpunkte. Das Sozialpartnermodell spielte dabei keine Rolle. Morgenstern: „Natürlich steht es den Tarifpartnern frei, wie sie den vom Gesetzgeber geschaffenen Spielraum nutzen. Aber sie sollten sich über eines im Klaren sein. Gelangt die Politik zur Einsicht, dass ihr Konzept des Sozialpartnermodells gescheitert ist, wird es eine andere Lösung geben. Diese läuft auf eine ergänzende Pflichtvorsorge hinaus.“

Die Diskussionen auf dem jüngsten CDU-Parteitag hätten gezeigt, wie weit in der Politik die Idee einer neuen Pflichtvorsorge schon gereift sei. Nur die Vertreter der Mittelstands- und Wirtschaftsunion hätten einen Beschluss zur Einführung eines verpflichtenden staatlichen Standardvorsorgeproduktes noch verhindert. „Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten bekommen nun eine Frist von drei Jahren, die Verbreitung der privaten Altersvorsorge zu steigern. Wenn dies nicht gelingt und obendrein die Tarifpartner bei der betrieblichen Altersversorgung nicht vorankommen, wird sich eine neue Pflichtvorsorge kaum abwenden lassen“, prophezeit der DIA-Sprecher.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort