Wegen „Irreführung und unzulässiger aggressiver geschäftlicher Handlung“ hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die DWS abgemahnt, die eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hat. Allerdings wehrt sich die Fondsgesellschaft gegen einzelne Kritikpunkte an ihren Geschäftspraktiken.
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