Sven Meschede, Versicherungsmakler bei Beihilfe Partner, im Interview © privat
  • Von Oliver Lepold
  • 10.03.2020 um 11:54
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Wie vermeidet man eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV)? Sven Meschede, Versicherungsmakler und Beihilfe-Experte, erklärt, wie Vermittler am besten mit den Gesundheitsfragen bei Antragstellung umgehen sollten.

Pfefferminzia: Wie hat sich der Standard bei den Gesundheitsfragen in der PKV in den vergangenen Jahren entwickelt?

Sven Meschede: Hier gab es nur wenige Änderungen. So haben manche Versicherer den Abfragezeitraum verringert. Die Concordia etwa hat den Abfragezeitraum für ambulante Behandlungen vor kurzem von fünf auf drei Jahre und für stationäre von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Im Großen und Ganzen ähneln sich Abfragezeiträume und Fragen jedoch sehr.

Gibt es spezielle Gesundheitsfragen für Beamten- und Beamtenanwärtertarife? 

Einige Versicherer stellen bei bestimmten Berufsbildern von Beamten kaum oder gar keine Gesundheitsfragen. Die Axa etwa fragt bei Polizeianwärtern nichts ab, da diese zuvor die Diensttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anwärter Anspruch auf Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben. Die Barmenia stellt für heilfürsorgeberechtigte Polizistenanwärter nur eine einzige Gesundheitsfrage. Ansonsten gibt es kaum Unterschiede zu anderen Zielgruppen.

Wie kann der Makler sichergehen, dass sein Kunde die Fragen korrekt beantwortet? 

Das ist ein schwieriges Thema. Grundsätzlich sollten Makler ihre Kunden recht detailliert nach Vorerkrankungen und Arztbesuchen befragen. Ich mache das generell immer im Erstgespräch vor dem Erstellen eines Vergleichs oder dem Vorbereiten der Antragsunterlagen. Dies erst bei der Antragsaufnahme zu besprechen wäre fahrlässig, weil sich bei 80 Prozent der PKV-Leads immer ein anzugebender Sachverhalt ergibt. Ein Profi klärt das immer vorab. Natürlich schützt das den Vermittler nicht davor, dass der Kunde einige Dinge vergisst. Aber das muss dann dem Kunden und nicht dem Vermittler angerechnet werden. Deswegen gehört ein Gesundheitsbogen auch immer zur erweiterten Dokumentation bei der Vermittlung einer PKV.

In welchen Fällen sollte ein Kunde vor der Beantwortung der Fragen seine Krankenakte von Ärzten anfordern? 

Die wenigsten Kunden, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wissen, was der Arzt exakt in der Patientenakte notiert. Deswegen sollte man immer einen Auszug daraus anfordern oder eine Leistungsabrechnungsaufstellung der GKV. Selbst wenn der Kunde weiß, wann er aus welchem Grund beim Arzt war, ist es möglich, dass der Arzt aus Gründen der Gewinnmaximierung andere, schwerwiegendere Diagnosen abrechnet. Aus einer einmaligen Bronchitis kann da schnell eine chronische Bronchitis oder etwas Vergleichbares werden.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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