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  • 25.01.2016 um 15:36
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Wer vor Gericht verliert, muss nicht nur die Prozesskosten sondern auch die des gegnerischen Anwaltes übernehmen. So können auch bei kleineren Streitigkeiten schnell ein paar tausend Euro zusammen kommen. Für diesen Fall ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein. Doch die Bedingungen müssen stimmen.

Zunächst mal stellt sich die Frage, welcher Rechtsschutz ist sinnvoll? Verkehrs-, Arbeits- oder Privatrechtsschutz, einen Familientarif für alle oder eine Singlepolice? Um auf Nummer Sicher zu gehen, lässt sich ein Kompletttarif abschließen. Man kann sich aber auch verschiedene Tarife nach dem Baukastensystem zusammenstellen.

Der private Rechtsschutz bildet die Basis und deckt private Streitfälle ab, zum Beispiel beim Vertrags- oder Steuerrecht sowie das Thema Schadensersatz. Laut WDR.de Verbraucherinformationen unterscheiden sich die Versicherer aber trotz vieler Gemeinsamkeiten in den Details, oder sie knüpfen ihre Leistungen an bestimmte Bedingungen.

Komplettlösungen decken zusätzlich den Bedarf nach Arbeits-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz ab. Zum Standard gehört in der Regel eine Hotline mit telefonischer Beratung sowie Mediationsleistungen, um sich außergerichtlich zu einigen.

Beim Abschluss sollte man auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro, für Kautionen 100.000 Euro achten. Wichtig ist zudem die Wartezeit. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Damit man die Versicherung nicht erst abschließt, wenn man sich schon mitten in den Streitigkeiten befindet.

Nicht selten fliegt, wer seine Versicherung zu häufig in Anspruch nimmt. Denn im Schadensfall haben beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Einen neuen Anbieter zu finden, ist dann schwer. Tipp: Wer seine bestehende Versicherung um Rat fragt, sollte sich auch erkundigen, ob diese bereits eine Schadensnummer angelegt hat.

Aber es geht auch ohne den privaten Rechtsschutz. Wer sich keine Versicherung leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts prüft die Anträge, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt werden müssen. Die Frage, wie hoch das Einkommen sein darf, um Prozesskostenhilfe zu bekommen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Klar ist, wer die Kosten in vier Raten plus Restbetrag bezahlen könnte, hat keinen Anspruch darauf.

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