Ein Mann lässt eine Drohne fliegen: Die kleinen Fluggeräte können gefährlich sein. Drohnenpiloten brauchen daher eine Haftpflichtversicherung. © Pixabay
  • Von Lorenz Klein
  • 21.05.2019 um 10:15
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Drohnen sind kein Spielzeug – trotzdem werden damit verbundene Haftungsrisiken immer wieder bewusst oder unbewusst von den Piloten ausgeblendet. Dabei ist das Schadenpotenzial immens, wie Versuche zeigen.

Der Beratungsbedarf insbesondere bei Drohnen-Neulingen dürfte also hoch sein. Und immerhin: Die bisherige Resonanz seitens der Makler zeige zumindest „ein sehr großes Interesse am bedarfsorientierten Versicherungsschutz“, sagt Covomo-Manager Riesenkampff. Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass das Volumen abgeschlossener Policen angesichts mehrerer Hunderttausend Drohnen in deutschen Haushalten höher sein müsste.

Wo hakt es also noch? „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Makler dieses Thema gar nicht oder nur sehr stiefmütterlich behandeln. Aufgrund der hohen Beratungshaftung und der geringen Courtage ist das auf den ersten Blick auch nachvollziehbar“, sagt Riesenkampff. So wisse er von vielen Vermittlern, dass diese bei entsprechenden Kundenanfragen auf das Internet verweisen.

Die digitalen Versicherer stehen bereit zum Kunden abgrasen

„Für den Makler scheint das im ersten Moment der einfache Weg zu sein. Mittel- und langfristig wird sich diese Vorgehensweise des ,Wegschauens‘ aber rächen – die digitalen Versicherer warten darauf wie der Löwe auf seine Beute“, warnt der Manager. Denn: „Kundenbindung fängt mittlerweile schon im Kleinen an. Dieses Thema wird für viele Berater in den nächsten Jahren existenziell werden.“ Zumindest für Covomo besteht darin auch eine große Chance – hofft das Unternehmen doch, seine „moderne, einfach zu bedienende beratungs- und vor allem vertriebsunterstützende Technik“ an den Mann oder die Frau zu bringen.

Grafiken: Quelle: BMVI, my-road.de, Axa • Illustrationen: Freepik, Freepik/www.flaticon.com

Und bei welchen Klauseln von Drohnenversicherungen sollten Hobby- und Berufspiloten ganz genau hinschauen? „Immer noch liegen die wesentlichen Unterschiede im Geltungsbereich der Deckungen und den Selbstbehaltsregelungen der Versicherer“, sagt Makler Kaerger. Vor diesem Hintergrund sollten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers eigentlich besonders gut studiert werden.

Große Unterschiede zwischen den Anbietern

Doch kaum ein Kunde tue dies, sagt Experte Riesenkampff. „Das gilt im Übrigen auch oft für den Makler selbst. Es gibt aber ein paar wichtige Klauseln, die man im Versicherungsschein unbedingt beachten sollte. Das beginnt bereits bei der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“ Hier gebe es riesige Differenzen zwischen den Anbietern – angefangen bei einer Million Euro bis hin zu 15 Millionen Euro. Darüber hinaus sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Nutzung der Drohne nicht ausschließlich auf den im Versicherungsschein genannten Piloten eingeschränkt werde, sondern die Nutzung weiterer berechtigter Personen zulasse, betont Riesenkampff.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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