Der Übeltäter: Esel Vitus verursachte mit seinen Zähnen einen Schaden von mehr als 5.000 Euro an einem Sportwagen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 29.09.2017 um 10:54
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Wenn der eigene Esel Hunger auf fremde Sportwagen hat, muss man als Halter für den Schaden aufkommen – so urteilten kürzlich die Richter des Landgerichts Gießen. Mehr zu diesem ungewöhnlichen Rechtsstreit lesen Sie hier.

Was ist geschehen?

Der Besitzer eines teuren orangefarbenen Sportwagens wendet in der Nähe einer Weide sein Auto. Dann bemerkt er, wie ein Esel auftaucht und zweimal in das Heck seines Wagens beißt. Auch ein Zeuge bestätigt diese „Tat“. Die Polizei mutmaßt schmunzelnd, das Tier habe das Gefährt wohl mit einer Karotte verwechselt.

Durch den kräftigen Biss entsteht ein Lackschaden von 5.800 Euro. Die Versicherung des Fahrers will aber nur die Hälfte der Kosten übernehmen. Sie zweifle am Unfallhergang, heißt es. Der Sportwagen-Liebhaber zieht vor Gericht. 

Das Urteil

Tatsächlich kommt vor dem Landgericht Gießen heraus, dass der Esel ein Jahr zuvor schon einmal in ein Auto gebissen hat.

Die Richter entscheiden schlussendlich aber anders als erwartet: Nicht die Versicherung, sondern die Halter des schuldigen Esels müssen den Schaden begleichen. Das Urteil ist bisher allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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