Mike Görn, Geschäftsführer des Maklerunternehmens HandwerkSchafft.de © Privat
  • Von Jens Lehmann
  • 22.07.2020 um 12:58
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Für Handwerksbetriebe ist der passende Versicherungsschutz so wichtig wie die Fähigkeiten der Mitarbeiter. Denn nicht versicherte Schäden an Maschinen, Gebäuden oder durch handwerkliche Fehler können sehr teuer werden und die wirtschaftliche Existenz kosten. Doch welche Policen sind unverzichtbar, welche entbehrlich? Ein Überblick.

Grundsätzlich birgt handwerkliche Arbeit ein höheres Gefahrenpotenzial als beispielsweise ein Bürojob. „Darum brauchen Handwerker maßgeschneiderten Versicherungsschutz“, sagt Mike Görn, Geschäftsführer des Maklerunternehmens HandwerkSchafft.de. Welche Police notwendig sei, hänge von den persönlichen Präferenzen des Handwerkers, vor allem aber von den zu schützenden Werten im Betrieb ab. Einige Versicherungen zählen jedoch unabhängig davon zum Handwerker-Basisschutz.

Gegen existenzielle Risiken absichern

„Vor jeder Entscheidung für oder gegen eine Versicherung sollte sich jeder Handwerker die Frage stellen: Was ist der größte Schaden, der schlimmstenfalls entstehen könnte?“, rät Görn. Wer zu dem Schluss komme, dass der Schaden die wirtschaftliche Existenz bedrohe, sollte sich dringend dagegen absichern. „Bei allen anderen Schäden bleibt es jedem selbst überlassen, ob er das Risiko allein tragen oder an eine Versicherung abgeben will“, so der 40-Jährige weiter.

Keine Diskussion gibt es bei der Betriebshaftpflichtversicherung. An dieser Police führt kein Weg vorbei. Sie schützt den Betrieb vor Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Arbeit. Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden. Brennt zum Beispiel nach Dachdeckerarbeiten ein Mehrfamilienhaus ab, übernimmt die Versicherung den möglichen Millionenschaden. Wer in solchem Fall nicht versichert ist, steht in der Regel vor dem finanziellen Aus.

 

 

Vorsicht, Versicherungsausschlüsse!

Bei der Betriebshaftpflicht ist es sehr wichtig, dass der Versicherer auch die Begleitschäden fehlerhafter Arbeit übernimmt. Beispiel: Ein Fliesenleger verwendet beim Verlegen von Glasfliesen den falschen Kleber, sodass die Fliesen nicht haften. Beim Neuverlegen muss auch die Duschabtrennung aus- und später wieder eingebaut werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind nur über eine Zusatzklausel für sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden mitversichert. „Fehlt die Klausel, zahlt auch der Versicherer nicht“, warnt Görn.

Zu den unverzichtbaren Policen für Handwerker zählt auch die Ertragsausfallversicherung. Schließlich sind die Geschäftseinnahmen die wirtschaftliche Betriebsbasis. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an einer genauen Ertragsberechnung orientieren, bei der der Steuerberater helfen kann.

Gehören Gebäude wie eine Werkstatt zum Betrieb, sollte auch eine Gebäudeversicherung im Versicherungspaket des Handwerkerbetriebs enthalten sein.

Ähnlich wichtig ist die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie ist das betriebliche Pendant zur Hausratversicherung für Privatpersonen und schützt Maschinen und anderes betriebliches Inventar. „Handwerker sollten darauf achten, dass sie im Schadensfall wirklich den Neuwert einer Maschine ersetzt bekommen“, so Görn. Und zwar unabhängig von ihrem Alter. Manche Versicherungen speisten ihre Kunden mit dem Zeitwert ab, der oft nur noch dem Schrottwert entspreche. Doch mit der Summe könne kein Handwerker eine Ersatzmaschine bezahlen.

Wer wertvolle Geräte im Auto transportiere, sollte zusätzlich eine Autoinhaltsversicherung abschließen. „Auch hier unbedingt darauf achten, dass bei Schäden oder Diebstahl der echte Neuwert ersetzt wird“, so der Gechäftsführer von HandwerkSchafft.de.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann für Betriebe sinnvoll sein. Denn es gibt wohl kaum einen Handwerker, der noch nie geschäftliche Streitigkeiten hatte. „Eine gute Ergänzung ist ein spezieller Firmenvertragsrechtsschutz, der nur von wenigen Gesellschaften angeboten wird. Im Gegensatz zu den Standardprodukten hilft die Police auch dann, wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt.“

Die Elektronikversicherung tritt bei Schäden des Kassen- oder Lagerverwaltungs- oder Bestellsystems ein. Eine Cyber-Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn Hacker das Firmennetz angreifen. „Hier muss jeder Handwerker selbst prüfen, wie hoch das Risiko für seinen Betrieb und der mögliche maximale Schaden ist.“

An den persönlichen Schutz denken

Schließlich sollten Handwerker nicht nur die betriebliche, sondern auch ihre persönliche Absicherung im Blick behalten. Dazu gehört etwa eine Krankentagegeldversicherung. Görn: „Gerade Handwerker, die keine oder nur wenige Mitarbeiter haben, laufen Gefahr, herbe Einnahmeausfälle zu erleiden, wenn sie gesundheitsbedingt länger ausfallen.“ Und wenn wegen einer schweren Krankheit gar nichts mehr geht, springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein. „Sie ist unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben.“

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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