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  • 16.01.2019 um 16:35
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Wird ein Angestellter oder Selbstständiger arbeitslos, muss er seinen Krankenversicherungsschutz anpassen – und kann dabei in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Zeit, bis er wieder berufstätig wird. Was zu beachten ist.

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