Ein Auto mit dem Aufdruck "Cyber-Polizei" steht im April 2019 auf der Hannover Messe am Stand der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime ZAC. Wer sich vor den Gefahren des Internets schützen wolle, sollte dies besser selbst in die Hand nehmen als sich auf Versicherer zu verlassen, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. © picture alliance/Christophe Gateau/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 08.05.2019 um 16:53
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Cyberversicherungen halten deutlich weniger als sie versprechen – zu diesem Urteil kommt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät Privatpersonen daher von einem Abschluss ab. Demnach seien Cyber-Risiken durch die Policen häufig nur lückenhaft versichert. Welche Nachteile die Verbraucherschützer konkret sehen und wie ein alternativer Schutz aussehen könnte, erfahren Sie hier.

„Wir raten von diesen Versicherungen ab“, lautet die eindeutige Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Cyberversicherungen suggerierten einen Versicherungsschutz vor den Risiken der Internetnutzung wie Identitätsmissbrauch, Warenkreditbetrug oder Mobbing, doch meist hielten die Policen „deutlich weniger als sie versprechen“, verlautbaren die Verbraucherschützer auf ihrer Internet-Seite.

Begründung: Die Klauseln der Verträge seien häufig eng gefasst und die Risiken entsprechend lückenhaft versichert. Zudem seien die Versicherungsleistungen im Schadensfall oft nur gering – zumal ein Anerkenntnis durch den Versicherer keinesfalls gewährleistet sei. So verlangten die Versicherer vom Versicherten als Vorbedingung, dass sich dieser um einen angemessenen Schutz bemüht, wie etwa den Einsatz einer bestimmten Virensoftware oder einer Firewall.

Stattdessen sollten Verbraucher lieber prüfen, ob ihre bereits bestehenden Versicherungen Schutz vor Internetkriminalität böten. Ist dies nicht der Fall, könne man entsprechende Cyberschutz-Bausteine abschließen.

So merkt die VZHH an, dass private Haftpflichtversicherungen Schäden „aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger“ versichert. Heißt: Wer eine Mail mit Schadsoftware fahrlässig weiterleitet und dadurch einen Schaden verursacht, dürfe seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung biete der Baustein „Privatrechtsschutz“ Rechtsschutz im Vertragsrecht – unabhängig davon, ob der Online- oder Offline-Handel betroffen ist, heißt es weiter. Demnach wird dem Versicherten, je nach Police, beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Internet Rechtsschutz gewährt. Manche Premium-Tarife böten auch noch weitere Leistungsbausteine aus dem Cyberbereich an.

Auch Hausratversicherungen sichern Internetrisiken laut VZHH „teilweise“ ab. Hier gebe es unterschiedliche Angebote – von einzelnen Leistungen bis hin zum kompletten Leistungspaket einer Cyberversicherung.

Etwas vorsichtiger und auch nur kurz gehen die Autoren der VZHH auf das Risiko Cybermobbing ein. Hier übernehmen Krankenversicherungen „unter Umständen die Behandlungskosten bei einem Psychologen“, wie es heißt.

„Umsichtige Nutzung“ des Internets sei die beste Absicherung

Ohnehin sei die beste Absicherung gegen Cyber-Risiken eine „umsichtige Nutzung“ des Internets, fahren die Verbraucherschützer fort. „Wer regelmäßig seine Daten sichert, dem entstehen im Schadensfall keine hohen Kosten für die Datenrettung.“ Und: „Bezahlen Sie Ihre Käufe im Internet konsequent per Kreditkarte oder Paypal“, lautet ein weiterer Rat. Dadurch sei man wirksam vor Fake-Shops geschützt, die Vorkasse verlangten. Im Betrugsfall könne man dann auf Charge-back-Verfahren der Kreditkartenunternehmen oder andere Käuferschutzsysteme zurückgreifen.

Außerdem sollte man sein privates IT-System mit einem leistungsstarken Virenscanner sichern, so die abschließende Empfehlung.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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