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Die Silhouetten von zwei Männern auf einer Brücke zeichnen sich vor dem großen Volkswagen-Logo am Kraftwerk am VW-Werk in Wolfsburg (Niedersachsen) ab. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.08.2016 um 19:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Um den Abgas-Skandal des Autobauers VW und daraus entstandenen Schäden ist ein Streit zwischen dem Rechtsschutzversicherer Arag und vereinzelten Anwälten entbrannt. Die Anwälte der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer werfen dem Versicherer vor, seine Kunden im Stich zu lassen. Die Arag wiederum vermutet hinter dem Vorgehen der Anwälte eine Methode, um neue Kunden zu gewinnen. Pfefferminzia stellt beide Positionen vor.

„Diese sehen beispielsweise vor, dass im Falle der Ablehnung der Kostendeckung ein unabhängiger Schiedsgutachter über die Pflicht zur Kostendeckung entscheiden soll. Diese Entscheidung ist nach den Vertragsbedingungen der Arag SE für die Versicherung bindend. Dennoch lehnt die Arag diese eigentlich bindenden Schiedssprüche unabhängiger Schiedsgutachter ab, wenn diese die Pflicht zur Kostendeckung der Arag SE vorsehen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

In einem aktuellen Fall habe der Versicherer einen ihm unangenehmen Schiedsspruch zurück gewiesen und die für den Fall zuständige Rechtsanwaltskammer Frankfurt gebeten, einen neuen Schiedsgutachter zu benennen. Die Rechtsanwaltskammer habe hierzu keine Veranlassung gesehen, weil der erteilte Schiedsspruch aus Sicht der Kammer abschließend war. Die Arag habe daraufhin dem Kunden mitgeteilt, dass das Verfahren damit erledigt sei und trotz des für den Kunden positiven Schiedsspruches keine Kostendeckung erfolgen werde.

Alle Schiedssprüche zurückgewiesen

„Die Arag hat bisher jeden einzelnen der ihr unangenehmen Schiedssprüche im Zusammenhang mit Geschädigten des VW Abgasskandals unserer Mandanten zurückgewiesen, obwohl die Versicherungsbedingungen eine Zurückweisung des Schiedsspruches gar nicht vorsehen“, zitiert die Pressemitteilung Rechtsanwalt Ralph Sauer. 

Der Arag Versicherungskonzern stehe im Familienbesitz und werde auch von Mitgliedern der Eigentümerfamilie geführt. Das bedeute, dass jeder Euro, der für einen Schaden bezahlt würde, unmittelbar das Einkommen der Eigentümerfamilie schmälere, schreibt die Rechtsanwaltskanzlei in der Pressemitteilung weiter. „Inwieweit dieser Zusammenhang die Entscheidungsfindung im Schadensfall beeinflusst, kann nur vermutet werden.“ Dabei lasse die Arag auch keinen Versuch aus, Anwälte zu diskreditieren.

Wir wollten wissen, was die Arag zu diese Vorwürfen sagt, und baten um eine Stellungnahme, die uns per Email erreichte.

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