Die Silhouetten von zwei Männern auf einer Brücke zeichnen sich vor dem großen Volkswagen-Logo am Kraftwerk am VW-Werk in Wolfsburg (Niedersachsen) ab. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.08.2016 um 19:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Um den Abgas-Skandal des Autobauers VW und daraus entstandenen Schäden ist ein Streit zwischen dem Rechtsschutzversicherer Arag und vereinzelten Anwälten entbrannt. Die Anwälte der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer werfen dem Versicherer vor, seine Kunden im Stich zu lassen. Die Arag wiederum vermutet hinter dem Vorgehen der Anwälte eine Methode, um neue Kunden zu gewinnen. Pfefferminzia stellt beide Positionen vor.

Am Freitag, 12. August um 15.12 Uhr flatterte uns eine Pressemitteilung der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer ins Email-Postfach. „Arag SE Rechtsschutzversicherung – eine schlechte Wahl für VW Geschädigte“ prangte als Überschrift über dem Text.

Die Rechtsanwälte werfen in der Pressemitteilung dem Rechtsschutzversicherer Arag vor, geschädigten Kunden des Abgas-Skandals um den Autobauer Volkswagen die Deckung zu verweigern. Deshalb gebe es auch schon „zahlreiche Gerichtsverfahren und Ombudsmannverfahren vor dem Versicherungsombudsmann“.

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„Anstatt wie viele andere Rechtsschutzversicherungen den Kunden zur Seite zu stehen und diese bei der Durchsetzung der Ansprüche durch Übernahme der notwendigen Kosten zu unterstützen, lehnt die Arag SE die Kostendeckung bereits für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder für die Durchsetzung von Neulieferungsansprüchen ab“, heißt es in der Pressemitteilung.

Als Begründung gebe der Versicherer an, dass keine Erfolgsaussichten bestünden, weshalb die Versicherung nicht zahlen müsse. Dabei würde die Arag ignorieren, dass immer mehr Gerichte wie das Landgericht München I, das Landgericht Lüneburg und das Amtsgericht Lehrte, den VW-Geschädigten Recht gäben – Erfolgsaussichten also sehr wohl bestünden. Der Versicherer verstoße daher gegen die eigenen Vertragsbedingungen.

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