Ob Tennis, Karneval, Musik oder Naturschutz – im Vereinsalltag sind Schäden jederzeit möglich. © YuriArcursPeopleimages / Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 19.03.2024 um 11:17
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Vereinsverantwortlichen ist oft bewusst, welchen Risiken der Verein im Alltag ausgesetzt ist. Mit der Absicherung dieser Risiken hapert es aber – zum Teil gewaltig.

Das Beispiel der Dritthaftung zeigt, dass Vereine Beratung brauchen. Für Vermittler kann das Geschäft durchaus lohnend sein, glaubt Roman Potyka. „Mit rund 650.000 Vereinen ist Deutschland das Land der Vereinskultur. Es gibt kaum einen Vermittler, der hier keine Berührungspunkte hat. Und über das Netzwerk der Vereine lassen sich zudem neue Kunden erschließen.“ Das sind doch schon mal gute Nachrichten.

„Wichtig ist hier bei der Beratung, trotz Kostendrucks eine umfängliche Versicherungslösung anzubieten, die sämtliche Risiken des Vereins absichert und sich nicht lediglich auf die Personen- und Sachschäden beschränkt“, so der Hiscox-Experte weiter.

Welche Versicherungen sollten es also sein? Ein absolutes Muss für den Verein und seine Helfer sei die Vereinshaftpflichtversicherung, findet Rudi Ehrhard vom Versicherungsmakler VKV Ehrhard, Hebestreit und Partner aus Neckargemünd. Dieser Versicherungsschutz sollte von der Organisation oder dem Verein übernommen werden. Er schütze vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Personen- oder Sachschadens.

Angesprochen haben wir schon Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung. Die sollten auch ins Portfolio. Daneben gilt es, an die Sachwerte wie Inventar und das Vereinsgebäude zu denken. Denkbar ist auch eine Gruppenunfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung, um die oft hohen Kosten von Rechtsanwälten und Gerichten abzudecken. Falls Vereine eine spezielle Veranstaltung mit Bewirtung und Hüpfburg und besonders vielen Besuchern planen, ist eine speziell zugeschnittene Veranstalterhaftpflichtversicherung gut. Auch Dienstfahrt-, Reise- und Cyberversicherung können infrage kommen. Denn auch Vereine sind vor Hackern nicht sicher, die beispielsweise versuchen, die Buchhaltung per Fake-Chef-Masche zu täuschen und eine Überweisung ins Ausland verlangen.

Ganz grundsätzlich lohnt sich ein Blick in die Satzung des Vereins. Sie ist wichtig, um festzustellen, was die satzungsgemäße Tätigkeit ist, welche Risiken sich daraus ergeben und ob eventuell weitere Tätigkeiten wie die Bewirtung dort beschrieben werden oder Töchter mitzuversichern sind. Versicherungsmakler Rudi Ehrhard nutzt bei der Beratung seiner Vereinskunden einen sechsseitigen Risikoerfassungsbogen der Maklergenossenschaft Vema. Jeder Interessent muss den Bogen vor einer Angebotsausschreibung ausfüllen, „um Versorgungslücken zu vermeiden“, wie Ehrhard klarstellt.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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