Um die Corona-Pandemie einzudämmen, mussten Restaurants schließen. © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
  • Von Achim Nixdorf
  • 18.02.2021 um 18:52
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Neues BSV-Urteil: Die Württembergische muss einem Gastronomen aus Hameln eine Entschädigung für die corona-bedingte Schließung seines Restaurants zahlen. Das entschied jetzt das Landgericht Hannover. Einem Medienbericht zufolge will der Versicherer in Berufung gehen.

Auch 2021 gehen die juristischen Auseinandersetzungen um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) weiter. Das Landgericht Hannover sprach jetzt einem Gastronomen aus Hameln eine Entschädigung für die corona-bedingte Schließung seines Restaurants zu. Der Mann hatte die Württembergische Versicherung verklagt, nachdem diese Leistungen aus einer bestehenden BSV-Police verweigert hatte. Wie der NDR berichtet, handelt es um eine Summe von 8.100 Euro.

Was ist geschehen?

Gastronom Salvatore Chimelli betreibt in Hameln seit 2019 das Schnellrestaurant Curry Farm. Für den Fall, dass er seinen Betrieb beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten vorübergehend zumachen muss, hat er bei der Württembergischen eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen.

Als es dann wegen der Corona-Pandemie tatsächlich dazu kommt, macht er seine Police geltend. Der Versicherer verweigert jedoch eine Entschädigung und verweist auf Klauseln, in denen diverse Krankheitserreger genannt seien, die zu einer vorübergehenden Betriebsschließung führen könnten. Covid-19 sei nicht darunter, sodass auch kein Versicherungsschutz bestehe. Salvatore Chimelli will das nicht hinnehmen und zieht vor Gericht.

Das Urteil des Landgerichts Hannover

Die Richter am Landgericht Hannover stellen sich auf die Seite des Gastronomen und verdonnern die Versicherung zur Zahlung von 8.100 Euro. Es sei unerheblich, dass das Corona-Virus bei Vertragsabschluss 2019 noch nicht bekannt gewesen sei. „Letztlich geht es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte“, zitiert der NDR einen Gerichtssprecher.

Reaktionen

Der Gastronom sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Wenn da Infektionsschutzgesetz steht, gehe ich als Laie davon aus, dass ich gegen jede Art von Viren versichert bin, sei es Corona oder was sonst noch kommt“, sagte Chimelli dem NDR. „Schließung heißt Schließung – Infektion ist Infektion.“ Die Württembergische ließ indes verlauten, in Berufung gehen zu wollen.

autorAutor
Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort