Tobias Warweg ist seit Januar 2016 Mitglied des Vorstandes der HDI Vertriebs AG und ist für den Makler- und Kooperationsvertrieb verantwortlich. © HDI
  • Von Lorenz Klein
  • 18.06.2018 um 10:46
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Cyberkriminalität betrifft heute längst nicht mehr nur Groß-Unternehmen. Zwar würden kleinere Unternehmen häufig nicht gezielt, stattdessen aber „mit der Schrotflinte“ angegriffen – was es damit auf sich hat und warum er einen Preiswettbewerb in der Cyberversicherung für bedenklich hält, erklärt Tobias Warweg, Vorstand der HDI Vertriebs AG, im Interview mit Pfefferminzia.

Hier sollte auch ein Hauptaugenmerk liegen: Der Versicherungspartner muss mehr bieten als nur Versicherungsschutz. Denn existenziell wichtig ist die professionelle Hilfe im Schadenfall. Der Cyberschutz von HDI ist deshalb auch mehr als nur Versicherung. Eine 24/7–Hotline und ein IT-Dienstleister, der sich durch besondere Expertise in Sachen Cybersicherheit auszeichnet, sind dabei Dreh- und Angelpunkte. Wir wollen durch unser Schutzkonzept erreichen, dass ein Schaden möglichst gar nicht entsteht oder zumindest noch im Anfangsstadium eingedämmt werden kann. Dazu muss der Kunde aber sofort reagieren, sobald er einen Cyberangriff auf seine Daten auch nur vermutet. Die Kosten für die Schadenfeststellung werden von HDI deshalb innerhalb der ersten 48 Stunden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt übernommen. Bei einer Bedrohung schaltet sich der Cyberexperte per Fernwartung auf den betroffenen Rechner und beginnt mit der Forensik. In den ersten 90 Minuten geschieht dies ebenfalls ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.

Dazu haben wir noch einen weiteren Punkt aufgenommen, der meines Erachtens immer wichtiger wird: Um ein potenzielles Einfallstor für Schadsoftware zu schließen haben wir eine „Bring your own Device“-Deckung bereits in die Basisversion der HDI Cyberversicherung mit aufgenommen.

Was hat es mit der „Bring your own Device“-Deckung auf sich?

Häufig schaffen sich Mitarbeiter privat hochwertige und leistungsfähige IT-Komponenten wie Smartphones oder Tablets an, die sie auch für ihre beruflichen Aufgaben gerne einsetzen. Und immer mehr Unternehmen gestatten ihren Mitarbeitern diesen Einsatz. Nicht selten sind die Schutzkomponenten dieser Devices wie Virenschutz oder Firewall jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist deshalb eine vertragliche Regelung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter, in dem dieser und andere sicherheitsrelevante Aspekte geregelt werden. Das potenzielle Einfallstor kann auf diese Weise wieder geschlossen werden.

Wie gehen Sie in der Prämienkalkulation vor – gibt es hier schon Erfahrungswerte?

Die Schadenerfahrung, auf deren Hintergrund Versicherungsprodukte in der Regel kalkuliert werden, ist am Markt im Hinblick auf Cyber-Deckungen insbesondere in Deutschland noch relativ gering. Wir haben daher zum Beispiel Schadenerfahrungen aus den Erfahrungen unseres Konzernumfelds von Märkten, an denen Cyberversicherungen schon sehr viel verbreiteter sind, in die Tarifierung mit einfließen lassen.

Außerdem haben wir es bei Cyber-Risiken mit einem sehr dynamischen Umfeld zu tun, das nur bedingt durch Schadenhistorien beschreibbar ist. Daher beziehen wir verschiedene Studien bei der Bewertung der Risiken mit ein. Und über Beitragsanpassungen lassen sich neue Erkenntnisse auch in laufende Verträge einbringen.

Mit zunehmender Schadenerfahrung werden regelmäßige Produktanpassungen erforderlich sein. Und mit weiterem Fortschreiten der Digitalisierung wird auch eine weitgehende Standardisierung der Versicherungsprodukte erfolgen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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