Eine Hebamme horcht den Bauch einer Schwangeren ab: Bis 2021 sind alle Hebammen des Deutschen Hebammenverbandes haftpflichtversichert. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 29.06.2017 um 16:29
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Es gibt Tätigkeiten, in denen ist der Schutz einer Haftpflichtversicherung mehr als nötig – einer davon ist der Beruf der Hebamme. Die gute Nachricht: Bis zum Jahr 2021 ist die Hebammen-Haftpflicht gesichert. Grund dafür ist ein Versicherungskonsortium, an dem die Versicherungskammer Bayern maßgeblich beteiligt ist.

Bis zum 30. Juni 2021 sind alle 19.000 Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes haftpflichtversichert. Das ist vor allem vor dem Hintergrund nötig, dass die Gesamtkosten bei schweren Geburtsschäden seit Jahren massiv steigen.

Ab Juli 2017 wird die Deckungssumme für Personenschäden von 6,0 auf 7,5 Millionen Euro sowie ab Mitte 2018 von 7,5 auf 10,0 Millionen Euro erhöht.

Die Gruppenhaftpflicht kam aufgrund eines Versicherungskonsortiums zustande. Sechs Versicherer haben sich zusammengefunden, wobei die Versicherungskammer Bayern, der bundesweit größte öffentliche Versicherer, zu 55 Prozent daran beteiligt ist.

„Wir gewährleisten so langfristig die flächendeckende Versorgung einer Geburtshilfe sowie der Vor- und Nachsorge auch außerhalb der Ballungszentren beziehungsweise größeren Städten“, sagt Barbara Schick, verantwortliches Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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