Viele Deutsche haben eine Haftpflichtversicherung, doch sie vernachlässigen es, diese an ihren veränderten Bedarf anzupassen. © Julynxa/iStock, Vinod Sonin
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  • 22.02.2017 um 18:55
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Viele Deutsche haben auch eine, nur ist diese oft nicht mehr unbedingt auf dem neuesten Stand. Hier gilt es nachzuziehen, denn die Versicherer haben bei vielen Leistungen nachgebessert.

Das Beispiel der Forderungsausfalldeckung verdeutlicht, wie wichtig es ist, private Haftpflichtpolicen regelmäßig zu prüfen. Denn: Viele Verträge da draußen sind veraltet. Und viele sinnvolle Leistungserweiterungen, die die Versicherer in den vergangenen Jahren hervorgebracht haben, sind damit nicht abgedeckt. „Wer einmal eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, legt diesen Punkt in der Regel als erledigt ab“, sagt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. „Und nur sehr gewissenhafte Personen überlegen beispielsweise bei der Aufnahme eines neuen Hobbys, ob Risiken daraus durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind“, sagt er.

Das beobachtet auch Versicherungsmakler Franz K. Kern, Atlas Consulting & Marketing: „Bei Versicherungsnehmern, die bereits das Rentenalter erreicht und ihre Versicherungen nach dem Motto ‚Es bleibt alles so, wie es ist‘ gepflegt haben, kommt es schon mal vor, dass wir auf  Verträge mit einer Million D-Mark, also  511.291 Euro Deckungssumme stoßen.“ „Aber auch Altverträge mit einer, 3 oder 5 Millionen Euro Versicherungssumme können in vielen  Fällen nicht ausreichend sein“, ergänzt Fuentes von der Haftpflichtkasse Darmstadt. Eine gute Privathaftpflichtversicherung sollte seiner Meinung nach daher mindestens 15 Millionen Euro abdecken. „Um auch langfristig auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro.“

Auf Einschluss grober Fahrlässigkeit achten

Welche weiteren Leistungserweiterungen gibt es heutzutage, die in einer guten Police enthalten sein sollten? „Die wichtigste Leistung in modernen Policen ist meines Erachtens der Einschluss grober Fahrlässigkeit“, sagt Kern. „Bei Haushalten mit Kindern unter zehn Jahren sollte auch der Verzicht auf die Prüfung der Aufsichtspflicht beziehungsweise eine Deliktunfähigkeitsklausel enthalten sein.“

Was heißt das? Haftpflichtversicherer übernehmen in der Regel nur Schäden, die deliktfähige Personen verursacht haben. Kleine Kinder gehören da regelmäßig nicht dazu. Enthält die Police aber eine Deliktunfähigkeitsklausel, gibt es trotzdem Geld. Allerdings sind diese Leistungen hier oft gedeckelt. Bei der Gothaer im Tarif Top liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro, bei der NV im Privat-Premium 2.0 ebenfalls. In der Superschutz-Variante der Oberösterreichischen sind es 100.000 Euro, im Top- Schutz der Domcura 20 Millionen Euro, der Plus-Tarif der Gothaer leistet gar bis zu 50 Millionen Euro.

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