Viele Deutsche haben eine Haftpflichtversicherung, doch sie vernachlässigen es, diese an ihren veränderten Bedarf anzupassen. © Julynxa/iStock, Vinod Sonin
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  • 22.02.2017 um 18:55
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Viele Deutsche haben auch eine, nur ist diese oft nicht mehr unbedingt auf dem neuesten Stand. Hier gilt es nachzuziehen, denn die Versicherer haben bei vielen Leistungen nachgebessert.

Es ist ein Fall, der nachdenklich macht: Ein Fahrradfahrer fährt einen Fußgänger an und verletzt diesen schwer. Das Opfer klagt erfolgreich auf Schadenersatz – geht aber trotzdem leer aus. Denn der Fahrradfahrer hat kein eigenes Vermögen und ist auch nicht haftpflichtversichert. Das gibt es heutzutage gar nicht mehr in Deutschland? Mitnichten. „Eine Untersuchung des Versicherungsverbands GDV aus dem Jahr 2014 zeigt, dass 15 Prozent aller Deutschen nicht über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung verfügen“, sagt Patrick Prüss, Leiter des Produktmanagements Haftpflicht bei der Gothaer. „Besonders prekär ist die Situation in Haushalten mit niedrigem Nettoeinkommen – hier sind es sogar 35 Prozent. Erfolgt hier ein Personenschaden, wird einem auch kein gerichtlicher Anspruch helfen“, sagt er.   

Für Prüss ist die Einführung der sogenannten Forderungsausfalldeckung daher die wichtigste Weiterentwicklung der Privathaftpflicht in den vergangenen zehn Jahren. Denn sie springt in genau solchen Fällen ein wie eben beschrieben. Hat das Opfer in seiner eigenen Privathaftpflicht eine Ausfalldeckung eingeschlossen, dann bekommt es den Schadenersatz vom eigenen Versicherer überwiesen. „Im Idealfall sollte die Forderungsausfalldeckung mit einem Rechtsschutzpaket kombiniert sein“, ergänzt Fermin Fuentes vom Produktmanagement der Haftpflichtkasse Darmstadt.

Ist auch Vorsatz eingeschlossen?

Und: „Eine deutliche Erweiterung dieser Ausfalldeckung ist es, wenn der Haftpflichtversicherer auch bei Vorsatz leistet“, sagt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. Ein Beispiel: Man wird überfallen und zusammengeschlagen. Der Täter kann ermittelt werden und wird zu Schadenersatz verurteilt. Der Täter kann ermittelt werden und wird zu Schadenersatz verurteilt. Gierhartz: „Selbst wenn der Täter eine private Haftpflichtversicherung hat, leistet diese nicht, da grundsätzlich der Vorsatz ausgeschlossen ist.“ Ist Vorsatz aber in der eigenen Haftpflicht abgedeckt, gibt es in diesem Fall wieder Geld vom eigenen Versicherer.

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