Ärzte operieren einen Patienten: Wer etwa als Chirurg einen Fehler macht, muss unter Umständen für die Folgen zahlen – eine Berufshaftpflicht kann in so einem Fall die gesamte Existenz sichern. © Getty Images
  • Von Lorenz Klein
  • 19.07.2017 um 10:41
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Ob Chirurg, Anwalt oder Steuerberater – Fehler im Beruf können schnell ins Geld gehen oder gar die Existenz kosten. Eine Berufshaftpflicht kann davor schützen. Worauf es bei der Absicherung ankommt, lesen Sie hier.

Der Grund: In fast allen Bereichen kommen Schäden vor, die schnell auch existenzbedrohend sein könnten. Alle Berufe bergen Schadenpotenzial Gerhard Jäger, Spartenspezialist Haftpflicht bei den Basler Versicherungen, sieht es genauso:

„Alle Berufsgruppen können Schäden bei Dritten verursachen.”

So könne es auch bei einem reinen Bürobetrieb zu Personenschäden bei Kunden oder Besuchern kommen, sagt Jäger. „Ebenso kann ein Brandschaden zu hohen Sachschäden in der Nachbarschaft oder in den angemieteten Räumen führen.“

Was die Policen leisten, fasst der Basler Manager so zusammen: „Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung deckt die Risiken von Unternehmen und Freiberuflern ab, die entstehen, wenn durch die betriebliche oder berufliche Tätigkeit oder durch gelieferte Produkte Personen , Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen.“

Doch worauf sollten Absicherungswillige achten?

„Entscheidend ist, dass das persönliche Haftungsrisiko genau analysiert und abgesichert wird“, sagt Makler Kühl. „Dazu gehört beispielsweise, dass das Tätigkeitsspektrum genau beschrieben wird.“

Ist das Risiko hinreichend analysiert, gelte es, die Versicherungsprämien zu vergleichen, „sind doch die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern enorm“, so Kühl.

Demnach ergibt sich für einen kleinen Dachdeckerbetrieb mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro eine Beitragsspanne zwischen rund 3.500 Euro und 14.300 Euro, wie der Makler nach einer Analyse von Betriebshaftpflichtpolicen mit dem Tarifvergleicher Finanzchef24 erklärt. „Man erkennt daran, dass individuelle Beratung mehr als notwendig ist“, sagt Kühl.

Axa Experte Heider findet, dass zunächst die Versicherungssumme auf den Beruf zugeschnitten ausreichend hoch zu wählen ist. „Sind Personenschäden möglich, etwa bei Ärzten, wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro empfohlen.“

Zudem gilt laut Heider, dass die Berufsbilder heutzutage oft ineinander übergehen und nicht mehr klar abgegrenzt sind.

Entsprechend sollte der Betriebs- oder Berufshaftpflichtschutz den vollständigen Tätigkeitsumfang absichern, was auch im Versicherungsschein „eindeutig dokumentiert“ sein sollte.

„Darüber hinaus erleben wir bei Architekten häufig, dass angenommen wird, die Haftung und mögliche Höchstgrenzen hätten etwas mit dem erhaltenen Honorar zu tun“, stellt der Axa Manager fest.

Tatsächlich erweist es sich aber als ein fataler Irrtum, wenn ein Architekt ein Honorar von 3.000 Euro erhalten hat und nicht nachvollziehen kann, warum er für eine Summe von 750.000 Euro haften muss.

Was ist wann  wie versichert?

Für Fälle wie diese  kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf:

Fehler bei OP:

Einem Chirurgen unterläuft bei der Operation ein Fehler, wodurch der Patient eine Querschnittslähmung erleidet. Zunächst müssen die unmittelbaren Personenschäden in  Form von Folgebehandlungen, Rehabilitation und Schmerzensgeld übernommen werden. Zudem entsteht auch ein unechter Vermögensschaden: Da der Patient berufsunfähig wird, muss der Arzt für Einkommensausfall und Umbauten am Eigenheim des Geschädigten aufkommen. Die Berufshaftpflicht deckt den Schaden.

Fehlkonstruktion:

Aufgrund eines Baufehlers, verursacht durch den beauftragten Ingenieur, kommt es in einer Lagerhalle zu eindringendem Regenwasser. Die in der Halle aufbewahrten Waren werden komplett zerstört, wodurch ein Sachschaden von etwa einer Million Euro entsteht. Die Berufshaftpflicht kommt sowohl für die Behebung des baulichen Schadens als auch für die Reparaturarbeiten innerhalb der Lagerräume und die Wiederbeschaffung der zerstörten Lagerbestände auf.

Versäumte Frist:

Ein Rechtsanwalt versäumt eine wichtige Frist vor Gericht. Sein Mandant verliert aufgrund dieses Verfahrensfehlers den Prozess und erleidet erhebliche Vermögensschäden. Die Berufshaftpflichtversicherung begleicht den entstandenen Schaden. Es handelt sich hier um einen echten Vermögensschaden, dem kein Personen­ oder Sachschaden vorausgegangen ist und welcher vor allem bei der Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle spielt.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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