Der Hauptsitz der Axa in Köln. © picture alliance/dpa
  • Von Juliana Demski
  • 18.02.2020 um 13:33
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

In der PKV sind Beitragserhöhungen keine Seltenheit – auch Kunden der Axa waren in den vergangenen Jahren davon betroffen. Das OLG Köln erklärte diese in einem Fall nun für unwirksam. Warum die Richter zu diesem Urteil kommen, ob es Auswirkungen auf die ganze PKV-Branche haben könnte und was die Axa zu der Entscheidung sagt.

Auch Auswirkungen auf andere Privatversicherte?

Tatsächlich gehe das Urteil weit über die Axa-Tarife hinaus, sagt Klägervertreter Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij. „Da unsere Kanzlei dieses Thema bereits seit über zwei Jahren bearbeitet, kennen wir die Formulierungen der meisten Versicherer. Ich bin sicher, dass neben Kunden der Axa viele weitere Versicherte mit Rückzahlungen rechnen können.“

Im Juni stehe schon bereits der nächste Gerichtstermin an – mit dem Versicherer DKV. „Die Fehler sind mit den Fehlern der Axa identisch. Auch hier rechne ich daher mit einem positiven Ergebnis für unseren Mandanten“, so Ruvinskij.

Gegenüber unserer Redaktion nahm Axa wie folgt Stellung zu der Gerichtsentscheidung:

Das OLG Köln habe der Axa in „in vielen Punkten Recht gegeben, in anderen nicht.“ In erster Linie hätten sich die Richter mit der Frage befasst, „ob die Begründungen ausreichend waren, die Kunden zu ihrer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung erhalten haben. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig“, heißt es von Seiten des Versicherers.

Die Axa habe sich bei ihren Beitragserhöhungen stets an die gültigen Vorgaben gehalten – an die „Mitteilung maßgeblicher Gründe“. Auslöser nahezu aller Beitragsanpassungen in der Vergangenheit seien allein die Entwicklung der Leistungsausgaben gewesen. Diesen „maßgeblichen Grund“ hätte die Axa ihren Kunden stets mitgeteilt. „Weitergehende Forderungen, etwa nach der Nennung der auslösenden Faktoren, lassen sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen. Diese Auffassung bestätigt zuletzt auch das OLG Celle. Anders als beim OLG Köln das Urteil dort bereits rechtskräftig“, so der Versicherer auf unsere Nachfrage.

Und weiter: „Um hier eine höchstrichterliche Entscheidung mit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten, hat Axa gegen dieses Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, die das OLG Köln bereits zugelassen hat. Dies weiß auch die Gegenseite, daher können wir die Aussagen in der gestrigen Pressemitteilung der Kanzlei nicht nachvollziehen. Ihnen zufolge seien Beitragsanpassungen der PKV Branche im Allgemeinen sowie von Axa im Speziellen nicht korrekt zustande gekommen.“ Die Axa Krankenversicherung sei zuversichtlich, „das Verfahren in höherer Instanz zu gewinnen.“

Zudem handele es sich bei dem derzeitigen Verfahren um einen „Zivilprozess“, schreibt die Versicherung. Das ergangene Urteil sei eine Einzelfallentscheidung und gelte ausschließlich zwischen der Axa und dem klagenden Versicherungsnehmer. Mögliche Ansprüche für andere PKV-Kunden ergäben sich daraus nicht, erklärt das Unternehmen.

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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare
Rafael Richter
Vor 4 Jahren

Die einzigen Gewinner werden die Rechtsanwälte – dank BRAGO – sein, denen es ja nur recht ist “lange im Spiel” zu bleiben. Auch wenn sie in der Sache verlieren, gewinnt die Kanzlei.
Nachdem BGH-Urteil wird sich keiner mehr an sie erinnern, auch dies wird denen recht sein.

Werner Stegemann
Vor 2 Jahren

….und natürlich wird man den abgeschmetterten Klägern zu einer Revision raten, damit sich die Kosten nochmal erhöhen. Mich wundert manchmal schon, dass dieses der RS-Versicherer tlw. mit trägt. Ach ja, Kontakt zu RA kommen nur unter großen Bemühungen zustande, ansonsten wird man von Jurastudenten bedient, welche sich allerdings größte Mühe geben sowie nett und freundlich Rede und Antwort stehen.

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Rafael Richter
Vor 4 Jahren

Die einzigen Gewinner werden die Rechtsanwälte – dank BRAGO – sein, denen es ja nur recht ist “lange im Spiel” zu bleiben. Auch wenn sie in der Sache verlieren, gewinnt die Kanzlei.
Nachdem BGH-Urteil wird sich keiner mehr an sie erinnern, auch dies wird denen recht sein.

Werner Stegemann
Vor 2 Jahren

….und natürlich wird man den abgeschmetterten Klägern zu einer Revision raten, damit sich die Kosten nochmal erhöhen. Mich wundert manchmal schon, dass dieses der RS-Versicherer tlw. mit trägt. Ach ja, Kontakt zu RA kommen nur unter großen Bemühungen zustande, ansonsten wird man von Jurastudenten bedient, welche sich allerdings größte Mühe geben sowie nett und freundlich Rede und Antwort stehen.

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