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Die britische Golferin Melissa Reid obeim Abschlag am 8. Loch bei den 2015er Omega Dubai Ladies Masters. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 10.12.2015 um 12:32
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:50 Min

Wann ist ein Unfall ein Unfall, für den die Versicherung zahlen muss? Das hat nun das OLG Hamm geklärt. In dem Fall ging es um einen Golfer, der bei einem Schwung einen Bandscheibenvorfall erlitt.

Was war geschehen?

Ein Mann führt beim Golfspielen einen Schwung falsch aus und muss einen unbeabsichtigten Ausfallschritt machen. Dabei zieht er sich einen Bandscheibenvorfall zu. Der Mann will Geld von seiner Unfallversicherung, schließlich läge ja ein Unfall vor. Die Versicherung sieht das anders und zahlt nicht. Der Fall landet schließlich vor Gericht.

Das Urteil

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ist es sehr unwahrscheinlich, dass wegen dieses Ausfallschritts ein Bandscheibenvorfall entstehen kann. „Ein nicht geplanter Ausfallschritt nach einem Golfschlag ist – ohne weitere Umstände – nicht „überwiegende Ursache“ (im Sinne der neueren Bedingungen zur Unfallversicherung) für einen Bandscheibenvorfall“, heißt es von den Richtern. Ein Anspruch gegenüber der Versicherung bestehe daher nicht (Aktenzeichen: 20 O 77/15).

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