Justizministerium

Versicherer verzögern Leistungen nicht

Verzögern Versicherer die Abwicklung von Schäden? Verbraucherschützer haben diese Frage energisch bejaht. Das Bundesjustizministerium (BMJ) wollte Licht ins Dunkel bringen und hatte im Februar bei unterschiedlichsten Stellen nachgefragt. Gestern hat das Ministerium ein erstes Fazit gezogen: Alles in bester Ordnung.

Stellungnahmen vom GDV über den PKV-Verband, den Bund der Versicherten, den Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Ombudsmänner bis hin zu den Landesjustizverwaltungen (LJV)  hat das BJM eingeholt. Äußern will sich aber auch noch der Deutsche Anwaltverein.

Die Justizbehörden könnten die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. Sie halten es auch nicht für erforderlich, bestehende Gesetze zu ändern. Dass Versicherer sich gegen vermeintlich unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzten, sei ihr gutes Recht. Und keineswegs missbräuchlich, zumal sie vor Gericht oft erfolgreich seien. Die Kunden wollten möglichst viel für sich herausschlagen, vor allem wenn sie rechtsschutzversichert seien. Und wenn es mit der Schadenbearbeitung mal etwas länger dauere, liege das in erster Linie an schwierigen Sachverhalten.

Schon aus Wettbewerbsgründen müssten die Unternehmen vorsichtig kalkulieren. Deshalb kämpften sie nach Erfahrung einzelner Gerichte gerade bei hohen Streitwerten kompromisslos, etwa in der Feuer- oder BU-Versicherung. Die Richter beklagten jedoch mangelnde Kenntnisse mancher Versicherungsanwälte über Einzelfälle und deren eingeschränkte Befugnisse. Dies verhindere Vergleiche zwischen den Parteien.

Aber es gibt von Gerichten auch Lösungsvorschläge. So könnte etwa die Beweislast auf die Versicherer verlagert werden, wenn diese sich zu viel Zeit ließen. Nach Verkehrsunfällen seien gesetzliche Fristen für die Schadenabwicklung denkbar. Oder es könne ein Verzugszins oder ein höheres Schmerzensgeld bei verzögerter Leistung eingeführt werden.

Zunächst will das BMJ noch abwarten, was der Deutsche Anwaltverein vorzutragen hat. Danach will es prüfen, ob man geltendes Recht ändern oder alles beim Alten belassen will. Im September wird es hierzu die beteiligten Stellen noch einmal mündlich anhören.

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