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  • Von Redaktion
  • 05.07.2013 um 10:43
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Die Gothaer will ihre PKV-Versicherten mit dem neuen Tarif MediSafe vor hohen Beiträgen im Alter bewahren. Im Extremfall sollen sie gar nichts mehr zahlen müssen. Pefferminzia sprach dazu mit Michael Kurtenbach, Vorstandschef der Gothaer Kranken.

Pfefferminzia: Was genau leistet MediSafe?

Michael Kurtenbach: Mit diesem Baustein zur Beitragsentlastung legen die Kunden von vornherein fest, wie stark der normale Versicherungsbeitrag ab in der Regel dem vollendeten 67. Lebensjahr sinken soll. Im Extremfall geht die Entlastung sogar so weit, dass ab diesem Zeitpunkt kein Beitrag mehr zu zahlen ist, da selbst der Beitrag des MediSafe entlastet werden kann.

Pfefferminzia: Gilt das nur für Voll- oder auch für Zusatzversicherungen?

Kurtenbach: Der Baustein kann an fast alle Tarife andocken. Und übrigens auf Wunsch jederzeit entsprechend der individuellen Entwicklung der Lebensumstände dynamisch angepasst werden.

Pfefferminzia: Müssen die Kunden bei MediSafe ihre Gesundheit checken lassen?

Kurtenbach: Nein, versicherbar ist jeder ab vollendetem 21. Lebensjahr.

Pfefferminzia: Nennen Sie doch bitte ein Prämienbeispiel.

Kurtenbach: Um eine monatliche Entlastung von 200 Euro zu erreichen, müsste ein 30-Jähriger einen Beitrag von 42,40 Euro aufwenden, ein 40 –Jähriger 67,20 Euro. Beim 30-Jährigen bedeutet das, dass für 5 Euro Entlastung kaum mehr als ein Euro Beitrag aufgewendet werden muss. Berücksichtigt man mögliche Arbeitgeberzuschüsse oder Steuerersparnisse, reduziert sich dieser Aufwand sogar noch spürbar.

Pfefferminzia: Wenn der neue Tarif extra eingeführt wurde, um Kunden im Alter zu entlasten, widerspricht das nicht der Aussage, dass die Alterungsrückstellung per se zu einer spürbaren Beitragsreduzierung führt?

Kurtenbach: Nein, ganz im Gegenteil. Die Alterungsrückstellung hat nicht den Zweck, die Beiträge im Alter zu senken. Sie wird gebildet, um die erhöhten Krankheitskosten im Alter auszugleichen und den Beitrag dann stabil zu halten. Das ist ein wichtiger Unterschied. Bei MediSafe geht es darum, dass der Kunde etwas zusätzlich dafür tut, um seine Belastung im Alter zu senken. Durch eine entsprechende Entlastungshöhe kann der wegfallende Arbeitgeberzuschuss und auch das niedrigere Einkommensniveau kompensiert werden.

Pfefferminzia: Die Kunden könnten ihre Alterungsrückstellung ja auch selbst ansparen. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, die Vollkosten-Tarife nach Art der Schadenversicherung zu kalkulieren?

Kurtenbach: Hiergegen gibt es vielfältige Gründe. Stellvertretend seien an dieser Stelle zwei davon skizziert: Bereits aus steuerlichen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, dass die Alterungsrückstellungen durch den Krankenversicherer gebildet werden. Dort unterliegen die Erträge nicht der Abgeltungssteuer, die – vor allem bei solch langen Laufzeiten wie in der PKV – zu einem spürbaren Nachteil bei der selbst angesparten Alterungsrückstellung führen würde. Gleichzeitig sind auch die Beitragsanteile die zur Bildung der Alterungsrückstellung genutzt werden,  sowohl arbeitgeberzuschussfähig als auch im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich absetzbar, sodass ein Kunde der seine Alterungsrückstellung selber ansparen würde, deutlich höher belastet würde.

Pfefferminzia: Haben Sie noch ein weiteres Argument?

Kurtenbach: Ein weiterer wichtiger Grund besteht darin, dass die Höhe der notwendigen Alterungsrückstellungen vom Kunden selbst kaum abgeschätzt werden kann. Gleichzeitig verändert sie sich mit jeder Veränderung der Rechnungsgrundlagen. Das Risiko, dass Kapital dann nicht in hinreichender Höhe zur Verfügung steht, ist entsprechend hoch. Letztlich verbirgt sich hinter diesem Thema der eigentliche Versicherungsgedanke. Ein Einzelner kann seine notwendige Alterungsrückstellung nicht planen. Im Kollektiv ist jedoch ein Ausgleich möglich, der für die Kunden gemeinsam eine ausreichende Altersvorsorge gewährleistet.

Pfefferminzia: Kann das Guthaben aus MediSafe in den Basistarif überführt werden?

Kurtenbach: Da der Basistarif aufgrund gesetzlicher Regelungen Höchstbeitragsbegrenzungen unterliegt, könnte eine Beitragsentlastung durch den Tarif MediSafe verpuffen. Denn liegt der Beitrag nach Verrechnung der MediSafe-Entlastung weiterhin oberhalb des gesetzlichen Höchstbeitrages, so wird der Beitrag gekappt und die Wirkung des MediSafe ist für den Kunden nicht erkennbar. Da dies für den Kunden keinen Nutzen im Sinne der Beitragsentlastung hat, haben wir die Kombinierbarkeit mit dem Basistarif nicht vorgesehen.

Pfefferminzia: Also wäre das ganze Sparen bei einem Wechsel in den Basistarif umsonst gewesen?

Kurtenbach: Wechselt der Kunde etwa vom Gothaer MediVita in den Basistarif, wird das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Deckungskapital des MediSafe entweder beitragsmindernd auf neben dem Basistarif bestehenbleibende Tarife mit Alterungsrückstellung angerechnet, zum Beispiel auf einen Gothaer MediClinic oder MediNatura P. Oder der Kunde hat die Möglichkeit, eine Pflegeergänzungsversicherung abzuschließen und hier das angesparte Kapital beitragsmindernd anrechnen zu lassen.

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